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Tipps für den Alltag
Was ist anders auf Österreichs Straßen?

Coburg (ots)

Es ist fast wie zu Hause: Wer in Österreich seinen
Winterurlaub verbringt, muss schon lange keine Grenzen mehr passieren
oder Geld umtauschen. Doch den kleinen Unterschied gibt es natürlich
immer noch. Besonders beim Autofahren. Worauf man achten sollte,
erläutert die HUK-COBURG-Versicherungsgruppe.
Seit neuestem gilt, dass Autofahrer ebenso wie Lkw-Fahrer in
Österreich tagsüber das Abblendlicht anschalten müssen. Dabei spielt
es keine Rolle, ob sie sich innerhalb einer Ortschaft befinden oder
ob sie auf Landstraßen und Autobahnen unterwegs sind. Motorrad-Fahrer
mussten auch in der Vergangenheit schon mit Licht fahren. Wer das
Einschalten des Lichts vergisst, kommt im Augenblick noch mit einer
Verwarnung davon. Ab April verhängt die Polizei allerdings Bußgelder.
Auch eine Warnweste für den Fahrer gehört beim Besuch des
Nachbarlandes ins Auto. Es genügt nicht, sie im Kofferraum zu haben.
Nein, sie muss griffbereit liegen! Denn wer außerhalb eines Ortes in
einen Unfall verwickelt wird oder eine Panne hat und aussteigt, muss
seit Mai dieses Jahres eine gelbe, rote oder orangene Weste mit
reflektierenden Leuchtstreifen tragen. Fehlt sie, muss man mit einem
Bußgeld rechnen. Doch nicht allein das Fehlen der Weste wird
bestraft, auch wer die Weste nicht griffbereit hat, muss das
Portemonnaie zücken.
Nicht neu, aber für Winterurlauber immer wieder interessant: das
Thema Winterreifen. Zwar gibt es auch in Österreich keine generelle
Pflicht, in der kalten Jahreshälfte mit Winterreifen zu fahren. Aber
bei extremen Schneeverhältnissen gibt es ein
Durchfahrtsverbots-Schild mit dem Zusatz „Ausgenommen für Fahrzeuge
mit Winterausrüstung". Wer dann auf seine Sommerreifen keine
Schneeketten aufziehen kann oder ohne Winterreifen (in Radialbauart)
unterwegs ist, muss umkehren. Wichtig auch: Die Profiltiefe der
Winterreifen muss in Österreich mindestens vier Millimeter betragen.
Noch eines zum Thema Schneeketten: Gerade im Gebirge gibt es
Strecken, die man nur mit aufgezogenen Schneeketten befahren darf.
Das Schild „Schneeketten vorgeschrieben" verweist darauf.
Winterreifen alleine reichen hier nicht aus.
HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel:  09561 96-2080-84
Fax:  09561 96-3680 
presse@huk-coburg.de
http://www.huk.de
Leitung: Alois Schnitzer

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