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Verbraucherschutz beim E-Rezept: Patienten müssen volle Wahlfreiheit bei Arzt und Apotheke behalten

Verbraucherschutz beim E-Rezept: Patienten müssen volle Wahlfreiheit bei Arzt und Apotheke behalten
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Berlin (ots)

Die mehr als 70 Millionen gesetzlich versicherten Menschen in Deutschland müssen in Zukunft auch beim E-Rezept die volle Wahlfreiheit haben, zu welchem Arzt sie dafür gehen und in welcher Apotheke sie es einlösen wollen. "Das E-Rezept soll für Patienten leichter handhabbar und sicherer einlösbar sein, darf aber keinesfalls Verbraucherrechte einschränken oder zur Steuerung des Patienten an einen bestimmten Anbieter missbraucht werden", sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV).

"Jeder Patient muss in jedem einzelnen Fall selbst entscheiden, zu welchem Arzt er geht und in welcher Apotheke er das elektronische Rezept einlöst. Kein Arzt, kein Apotheker, keine Krankenkasse und schon gar kein privates Unternehmen darf dieses Selbstbestimmungsrecht unterlaufen. Auch in Zeiten der Digitalisierung, die zweifelsfrei viele Vorteile für Patienten und Heilberufler bringen kann, darf der Patientenschutz nicht gegen die Gewinnmaximierung Einzelner eingetauscht werden." Da es vermehrt Berichte darüber gebe, wie Großunternehmen aus Versandhandel oder IT die Patienten zu bestimmten Leistungserbringern lenken wollen, müsse politisch gegengesteuert werden: "Der Gesetzgeber ist gefordert, Geschäftsmodelle der Patientensteuerung und das Makeln von Rezepten schon in der Anbahnung zu unterbinden. Die Zeche für den Makler bezahlt am Ende immer der Verbraucher."

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) arbeitet derweil mit Hochdruck daran, allen gesetzlich Krankenversicherten eine kostenfreie, wettbewerbsneutrale und benutzerfreundliche Web-App anzubieten, mit der sie ihr E-Rezept einsehen, sicher einlösen und mit jeder beliebigen Apotheke kommunizieren können. Geplant sind auch Zusatzfunktionen, die die Arzneimitteltherapietreue und -sicherheit verbessern, z.B. Einnahmeerinnerungen oder Hinweise zum Ablaufdatum der Medikamente. Die Einführung des elektronischen Rezepts ist im Rahmen der Telematik-Infrastruktur der gematik bereits verbindlich vorgesehen, aber bislang gibt es noch keine bundeseinheitliche Lösung, wie der Patient seine E-Rezepte lesen, verwalten und einlösen kann. Als einer der federführenden Gesellschafter innerhalb der gematik ist der DAV maßgeblich dafür verantwortlich, die technischen Standards für das E-Rezept zu entwickeln und umzusetzen.

Weitere Informationen unter www.abda.de und www.dav-app.de

Pressekontakt:

Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, presse@abda.de

Christian Splett, Pressereferent, 030 40004-137, c.splett@abda.de

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell

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