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Verlegerklage gegen Portal radiobremen.de: Niederlage für Radio Bremen

Berlin (ots)

In der mündlichen Verhandlung am 29. November 2017 vor dem Landgericht Bremen, in der es um die Unterlassungsklage von vier Tageszeitungen - "Weser-Kurier", "Nordsee-Zeitung", "Osterholzer Kreisblatt" und "Delmenhorster Kreisblatt" - gegen das Telemedienangebot radiobremen.de ging, hat der Sender Radio Bremen eine Unterlassungserklärung abgegeben. Darin verpflichtet sich die Rundfunkanstalt strafbewehrt, es zu unterlassen, die streitbefangene Ausgabe von radiobremen.de in Bezug auf die presseähnlichen, nicht sendungsbezogenen Teile anzubieten. Die vier Klägerinnen hatten für das Musterverfahren einen Beispieltag aus dem Angebot von radiobremen.de vom 16. Januar 2017 ausgewählt. Außerdem übernimmt die Rundfunkanstalt sämtliche Kosten des Verfahrens.

"Radio Bremen hat aus Furcht vor einem Negativurteil die Notbremse gezogen", sagte dazu Stefan Borrmann, Geschäftsführer des Zeitungsverlegerverbands Bremen. Die Niederlage sei abzusehen gewesen. Denn das Landgericht Bremen habe zuvor als Tendenz erkennen lassen, dass es Teile des inkriminierten radiobremen.de-Angebots als presseähnlich ohne Sendungsbezug ansehe und so ein Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag gegeben sei.

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 0170 8011142
E-Mail: pasquay@bdzv.de

Kontakt:
Stefan Borrmann, Zeitungsverlegerverband Bremen,
Telefon: 0170 9000319


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