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Haufe aktuell: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Behindertenpauschalbeträgen. Keine Anpassung der Behinderten-Pauschalbeträge

Freiburg (ots)

Für behinderte Menschen, die ihr Leben oft nur
mit erheblichen finanziellen Mehraufwendungen meistern können, sieht 
das geltende Steuerrecht (§ 33 b EStG)  die Gewährung von 
Steuerpauschalbeträgen vor. Dies erspart den Betroffenen den mühsamen
Nachweis einzelner Ausgaben.
Die Höhe diese Pauschalbeträge richtet sich nach Dauer und Grad 
der Behinderung und kann zum Beispiel bei blinden und hilflosen 
Menschen 3.700 Euro im Jahr betragen. Die Pauschalbeträge sind seit 
1975 nur unwesentlich angehoben worden. Vor dem 
Bundesverfassungsgericht sollte nun geklärt werden, ob für den 
Gesetzgeber Handlungsbedarf besteht, mit dem Ziel, die 
Pauschalbeträge anzuheben. Aber das Bundesverfassungsgericht hat die 
Klage nun zurückgewiesen (Az.: 2 BvR 1059/03). Es bleibt bei den seit
über 30 Jahren geltenden Pauschalbeträgen, ein höherer Aufwand muss 
durch Einzelnachweise belegt werden.
Wegen der Bedeutung der Entscheidung wurden alle von dieser 
Rechtsfrage betroffenen Einkommensteuerbescheide von den Finanzämtern
offen gehalten.
Der Verfahrensbevollmächtigte, Prof. Gerhard Geckle, Rechtsanwalt 
in Freiburg und Justiziar der Haufe Mediengruppe, sieht die 
Entscheidung kritisch: "Ich hätte eigentlich erwartet, dass das 
Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber letztendlich dazu zwingt, 
die schon über Jahrzehnte unveränderten Pauschalbeträge wegen 
gestiegener Lebenshaltungskosten endlich sachgerecht anzupassen. 
Viele behinderte Menschen haben darauf vertraut, dass der Gesetzgeber
bestehende Steuervereinfachungsregeln in vertretbarem Umfang selbst 
korrigiert, auch ohne den langwierigen Weg durch alle 
Gerichtsinstanzen."

Kontakt:

Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oliver Kaiser
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Tel. 0761-3683-975
Fax 0761-3683-900
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de

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