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Börsen-Zeitung: Unheiliges Versteckspiel, Kommentar zur Behandlung privater Veräußerungsverluste im Jahressteuergesetz 2007 von Angela Wefers

Frankfurt (ots)

Schon Altkanzler Helmut Kohl hat den bewährten
Grundsatz verfolgt, wenn man im politischen Berlin - damals noch Bonn
- wirklich etwas geheim halten will, dann muss man es nur in einem 
Gesetz verstecken. Diese Methode kennt auch die amtierende große 
Koalition und wendet sie ebenso erfolgreich an. Diesmal hat es die 
Anleger kalt erwischt.
Kurz vor "Toresschluss" speiste das Bundesfinanzministerium in das
Jahressteuergesetz 2007 eine Regelung ein, die selbst erfahrenen 
Abgeordneten des Politbetriebs verborgen geblieben war. In einem 
Paragrafendschungel von mehr als 200 Änderungen in 19 Gesetzen und 
Verordnungen verbarg sich eine Neuerung, die Steuerpflichtigen 
faktisch die Möglichkeit nimmt, alte Verluste aus 
Wertpapierveräußerungen mit aktuellen Gewinnen zu verrechnen. Ein 
Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH), das 2005 zugunsten eines klagenden
Anlegers und Steuerzahlers ausgefallen war, der alte Verluste 
zunächst erfolglos geltend gemacht hatte, wird damit rückwirkend 
seiner Wirkung beraubt.
Die steuerliche Verrechnung alter Verluste aus 
Wertpapiergeschäften ist zwar grundsätzlich möglich, die 
Finanzverwaltung hatte aber darauf beharrt, dass solche Verluste in 
einem Steuerverfahren zuvor festgestellt werden müssen, um sie im 
Jahr der Verrechnung nutzen zu können. Der BFH hatte dieses von der 
Finanzverwaltung selbst erdachte Feststellungsverfahren jedoch nicht 
anerkannt und dem Kläger Recht gegeben.
Aus vielerlei Gründen ist es für Steuerpflichtige schwierig, 
solche Verluste "feststellen" zu lassen. Das künftige gesetzliche 
Verfahren schafft zwar Klarheit und einen Anspruch des 
Steuerpflichtigen darauf, seine Verluste feststellen zu lassen und 
für die Zukunft nutzbar zu machen. Benachteiligt sind aber all jene 
Anleger, die diesen Schritt in der Vergangenheit versäumt haben oder 
nicht machen konnten.
Nicht von ungefähr hat das Bundesfinanzministerium eine solche 
Regelung noch vor der geplanten Einführung der Besteuerung von 
privaten Veräußerungsgewinnen eingeschoben. Die alten Verluste aus 
den schwierigen Börsenjahren 1999, 2000 und 2001 könnten den 
Steuerschätzern sonst einen Strich durch die Rechnung manchen. Mit 
klarer und konsistenter Gesetzgebung hat es nichts mehr gemein, wenn 
nur noch Steuereinnahmen oder potenzielle -ausfälle zählen.

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