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Haufe aktuell: Neuregelung der Altersteilzeit zum 1.7. 2004

Freiburg (ots)

Seit 1996 bietet das Altersteilzeitgesetz älteren
Arbeitnehmern die Möglichkeit, gleitend in den Ruhestand überzugehen.
Altersteilzeitverträge erfreuen sich seither einer immer größeren
Beliebtheit. Nun wird das Alterteilzeitgesetz in zentralen Teilen
geändert. Beim Abschluss von Altersteilzeitverträgen sind daher
künftig zahlreiche Neuregelungen zu berücksichtigen.
So werden durch die Einführung eines Regelarbeitsentgelts neue
Berechnungsvorschriften für die Ermittlung des Aufstockungsbetrages
geschaffen. Der Mindestnettobetrag spielt keine Rolle mehr, sondern
maßgeblich ist allein eine 20%ige Aufstockung des neuen
Regelarbeitsentgeltes. Dabei handelt es sich um das auf einen Monat
entfallende vom Arbeitgeber regelmäßig zu zahlende
sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt, soweit es die
Beitragsbemessungsgrenze des SGB III nicht überschreitet.
Entgeltbestandteile, die nicht laufend gezahlt werden, sind nicht
berücksichtigungsfähig.
Eine der entscheidenden Fragen, die sich auch nach In-Kraft-Treten
der Neuregelungen stellt und die Arbeitgeber und Arbeitnehmer
gleichermaßen interessiert, ist die Frage ob sich ein
Altersteilzeitvertrag im Einzelfall rechnet. Die optimale Lösung zur
schnellen Bewertung individueller Sachverhalte bieten entsprechende
Berechnungstools, wie z.B. der neue Altersteilzeitrechner der Haufe
Mediengruppe im Haufe Personal Office.
Neben der Änderung der Rentenaufstockung und der Abkoppelung von
tariflichen Arbeitszeiten sieht das neue Altersteilzeitgesetz in
Zukunft auch einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf eine
Insolvenzsicherung seiner Zeitguthaben im Blockmodell vor. Die daraus
resultierende Insolvenzsicherungspflicht trifft alle Arbeitgeber, mit
Ausnahme von Bund, Ländern, Gemeinden, Körperschaften, Stiftungen und
Anstalten des öffentlichen Rechts, über deren Vermögen die Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens nicht zulässig ist.
Weitere Informationen, nicht nur zum neuen Altersteilzeitrecht,
liefert Haufe Personal Office. Neben ausführlichen Fachbeiträgen zum
Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht bietet das
marktführende Informationssystem für die Personalarbeit eine
umfassende Gesetzes- und Entscheidungsdatenbank sowie zahlreiche
praktische Arbeitshilfen.
Haufe Personal Office (Version Juni 2004, lieferbar ab 17.6.2004)
HAUFE MEDIENGRUPPE FREIBRUG - BERLIN - MÜNCHEN 
   Bestell-Nr. Ausführung CD-ROM   09323-0001 (ISBN 3-448-05920-X)
   Bestell-Nr. Ausführung Online   04004-2000

Pressekontakt:

Weitere Informationen und Besprechungsexemplare für Journalisten bei:

Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tanja Eckenstein
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Tel. 0761-3683-940, Fax -900
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de

Original-Content von: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, übermittelt durch news aktuell

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