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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Kein massenhafter Missbrauch von Vermittlungsgutscheinen - Gesetzliche Änderungen wirken

Nürnberg (ots)

Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet
heute unter Berufung auf einen Bericht des Bundesrechnungshofes 
(BRH), dass es beim Einsatz von Vermittlungsgutscheinen zu 
massenhaftem Missbrauch gekommen sei. Die Zeitung berichtet über 
veraltete Ergebnisse, die schon längst auch öffentlich bekannt sind 
und in keiner Weise die heutige Praxis widerspiegeln.
Der BRH hatte im Jahr 2003 das Vermittlungsgutscheinverfahren 
geprüft. Seinerzeit wurden in knapp einem Drittel der Fälle 
Anhaltspunkte oder Nachweise für Missbrauch oder Mitnahmeeffekte 
gefunden. In der Zwischenzeit hat der Gesetzgeber die gesetzlichen 
Grundlagen für den Vermittlungsgutschein verändert, um Missbrauch und
Mitnahmeeffekte zu verhindern. Vor allem hat er die Auszahlung der 
ersten Rate für eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung verschoben. Vor 
der Änderung wurde die erste Rate für den privaten Vermittler bereits
nach Zustandekommen eines Arbeitsvertrages ausgezahlt. Seit dem 1. 
Januar 2005 wird diese erste Rate in Höhe von 1000,- Euro erst 
gezahlt, wenn das vermittelte Arbeitsverhältnis sechs Wochen Bestand 
hatte.
Der BRH hat in diesem Jahr eine so genannte Kontrollprüfung 
durchgeführt. Dabei hat er festgestellt, dass die gesetzlichen 
Neuregelungen erfolgreich waren. Anhaltspunkte oder Nachweise für 
einen Missbrauch von Vermittlungsgutscheinen lagen im Jahr 2005 nur 
noch in sieben Prozent der Fälle vor, nicht in 33 Prozent wie die 
Zeitung schreibt. Nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit (BA) 
ist die Missbrauchsquote noch geringer, weil der BRH zum Teil auch 
Mitnahmefälle als Missbrauchsfälle gezählt hat. Im laufenden Jahr ist
nach Einschätzung der BA ein weiterer Rückgang des Missbrauchs zu 
erwarten.
Von April 2002 (Einführung des Vermittlungsgutscheins) bis 
einschließlich Oktober 2006 wurden insgesamt mehr als 200.000 
Gutscheine ausgezahlt. Im laufenden Jahr erwartet die BA eine 
Steigerung gegenüber 2005 um rund 60 Prozent. Die Aussage aus dem 
Zeitungsbericht, dass die Agenturen die Ausgabe der 
Vermittlungsgutscheine um 75 Prozent zurückgefahren haben, ist daher 
falsch und nicht nachvollziehbar.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit 
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Pressekontakt:

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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