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Weisser Ring e.V.

WEISSER RING fordert Fachanwalt für Opferrecht
Hilfe für Kriminalitätsopfer aus einer Hand

Mainz (ots)

Opfer von Gewalt und Kriminalität durchleben vor Gericht die Tat bei ihrer Aussage erneut. Dabei sind sie mit den Blicken des Täters und den intensiven Fragen der Strafverteidiger konfrontiert. All zu oft geht es nur um die reine Aussage, das Opfer selbst dient als Beweismittel, wird im geeigneten Moment hervorgeholt und in Frage gestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es einen Anwalt als Nebenklagevertreter hinzuziehen. Eine echte und notwendige Hilfe. Dem Täter steht der Verteidiger bei, allzu oft ein Fachanwalt für Strafrecht. "Auf Seiten des Opfers muss ein Fachanwalt für Opferrecht stehen", so Roswitha Müller-Piepenkötter, Bundesvorsitzende von 3.000 aktiven Opferhelfern im WEISSEN RING.

Nur ein solcher Fachanwalt kann Opfer von Kriminalität und Gewalt bei der Wahrnehmung ihrer Rechte im Ermittlungs- und Strafverfahren optimal unterstützen und auch die zentralen Fragen des sozialen Entschädigungsrechts sowie der zivilrechtlichen Ansprüche auf Schadensersatz und Abwehr von Beeinträchtigungen bestmöglich durchsetzen. Der WEISSE RING, Deutschlands größte Opferschutz-Organisation, fordert die Einführung des Fachanwalts für Opferrecht. Eine echte Hilfe für Kriminalitätsopfer, die von der Gesellschaft nur all zu oft vergessen werden.

"Eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine Verarbeitung der Tatfolgen ist eine qualitativ hochwertige anwaltliche Vertretung", so Roswitha Müller-Piepenkötter, selbst ehemalige Richterin und Landesjustizministerin. Hierfür müssen Rechtsanwälte nicht nur die speziellen Bedürfnisse und Probleme der Opfer und ihrer Angehörigen nach der Tat kennen, sondern auch die relevanten juristischen Fragen sicher beantworten können. Aus diesem Grund bietet der WEISSE RING seit über zehn Jahren Fortbildungsveranstaltungen für Rechtsanwälte an.

"Die vielen Rechtsanwälte, die auch heute schon Opfer von Straftaten qualifiziert vertreten, müssen ihre fachliche Kompetenz auch nach außen durch einen Fachanwaltstitel dokumentieren können", macht Müller-Piepenkötter die Zielrichtung klar.

Die mehrere Rechtsgebiete - neben dem Strafrecht insbesondere Sozialrecht und Zivilrecht - umfassende Tätigkeit eines Fachanwalts für Opferrecht entspricht dem Anliegen des Opferschutzes, wie er auch in mehreren EU-Richtlinien formuliert oder noch in Vorbereitung ist. Der WEISSE RING hat ein Ausbildungskonzept für einen solchen Fachanwalt für Opferrecht erarbeitet. Dieses basiert auf seiner langjährigen Erfahrung und wurde durch seine mit Hochschullehrern, Rechtsanwälten, Richtern, Staatsanwälten und Verwaltungsjuristen besetzten Fachbeiräte Straf- und Sozialrecht entwickelt. Dabei wurde ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass den zukünftigen Fachanwälten ein breit gefächertes Wissen zur Verfügung steht. Für das Fachgebiet Opferrecht sind besondere Kenntnisse in zehn Bereichen nachzuweisen:

   1) Materielles Strafrecht aus Opfersicht
   2) Strafverfahrensrecht (insbesondere Rechtsstellung des
      Verletzten im Strafverfahren)
   3) Familienrecht (Sorge-, Umgangs-, Scheidungs- und
      Scheidungsfolgerecht, Gewaltschutzgesetz)
   4) Opferentschädigung
   5) Weitere sozialrechtliche Leistungsträger
   6) Sozialrechtliches Verfahrensrecht
   7) Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche,
      Unterlassungsansprüche
   8) Opferanspruchssicherungsgesetz
   9) Psychotraumatologie
  10) Vernehmungslehre, Aussagepsychologie und
      Glaubhaftigkeitsgutachten

Mit diesem Konzept möchte der WEISSE RING als Lobby der Opfer einen Diskurs zur besseren Hilfe für Opfer von Kriminalität und Gewalt entstehen lassen, wie ihn die bis 2015 von Deutschland noch umzusetzende EU-Richtlinie zu Mindeststandards in der Opferhilfe anregt. Die Einführung eines Fachanwaltes für Opferrecht ist logische Konsequenz hieraus. Ein Regelungsentwurf wurde dem zuständigen Gremium der Anwaltschaft, die für eine Änderung der Fachanwaltsordnung zuständig ist, vom WEISSEN RING vorgelegt.

Der WEISSE RING hat seit 1976 mit derzeit 420 Anlaufstellen ein bundesweites Hilfsnetz für Kriminalitätsopfer aufbauen können. Mehr als 3.000 ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen den Opfern und ihren Familien mit Rat und Tat zur Seite, leisten menschlichen Beistand und persönliche Betreuung, geben Hilfestellung im Umgang mit den Behörden und helfen den Geschädigten auf vielfältige Weise bei der Bewältigung der Tatfolgen. Das Opfer-Telefon ist jeden Tag von 7 bis 22 Uhr unter 116 006 erreichbar. Weitere Informationen finden Sie unter www.weisser-ring.de.

Pressekontakt:

WEISSER RING e. V.
Pressstelle
Veit Schiemann

Tel: 06131 8303-38
Fax: 06131 8303-60

Weberstraße 16
55130 Mainz

Internet: www.weisser-ring.de
E-Mail: presse@weisser-ring.de

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