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Bundespatentgericht

Patent für eine wesentliche Schweinegrippe-Impfstoff-Komponente für nichtig erklärt

München (ots)

Am 29. April 2014 hatte der 3. Senat des Bundespatentgerichts über drei Klagen von Unternehmen der GlaxoSmithKline-Unternehmensgruppe gegen das Patent DD 294 633 von Novartis zu entscheiden, das eine für die pharmakologische Wirkung von Grippe-Impfstoffen wesentliche Komponente, nämlich ein Adjuvans mit immunverstärkender Wirkung, betrifft. Das Patent wurde für nichtig erklärt.

Hintergrund der Nichtigkeitsklage war, dass Novartis aus dem Streitpatent gegen GlaxoSmithKline wegen der Herstellung des Impfstoffs "Pandemrix" vorgeht, von dem das Bundesministerium für Gesundheit und die Bundesländer Ende 2007 zur Abwehr einer befürchteten Influenza-Pandemie Impfdosen für rund 567 Millionen Euro bestellt hatten.

3 Ni 13/13

Rückfragen bitte an:

Bundespatentgericht
Vorsitzende Richterin am Bundespatentgericht
Dr. Mittenberger-Huber Ariane
Telefon: 089/69937-250
Mobil: 0170 6392385
E-Mail: ariane.mittenberger-huber@bpatg.bund.de

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