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Flugschüler gewinnen Klage gegen Lufthansa - Arbeitsgericht: Anspruch auf Ausbildung in Arizona und Bremen

Frankfurt/Main (ots)

Die Lufthansa-Tochter "Lufthansa Aviation Training" (LAT) hat versucht, die Ausbildung mehrerer hundert Pilotinnen und Piloten nicht selbst zu Ende führen zu müssen. Doch nach WESTFALEN-BLATT-Informationen hat das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main die LAT vergangene Woche in zehn Fällen verurteilt, die Ausbildung "unverzüglich aufzunehmen". 83 weitere Klagen sind nach Auskunft von Anwälten anhängig, insgesamt sollen etwa 400 Flugschüler betroffen sein.

Der Ausbildungsvertrag sieht die theoretische und praktische Ausbildung in Bremen und Phoenix/Arizona vor und endet mit dem Erwerb der Multi Crew Pilot Licence (MPL). Die Ausbildungsverträge beinhalten, dass die Schüler der Lufthansa etwa 80.000 Euro schulden, die später von den Gehältern einbehalten werden. Nur wenn die Lufthansa die Piloten fünf Jahre nach der Ausbildung noch nicht eingestellt hat, verfällt der Anspruch,

Im Zuge der Corona-Pandemie unterbrach LAT die Ausbildung im Frühjahr 2020 und nahm sie nicht wieder auf. Ende 2020 bekamen die Flugschüler einen Aufhebungsvertrag zugeschickt, der die Fortführung der Ausbildung an einer Flugschule in Essen vorsah. Anfang 2021 gab die LAT bekannt, die eigene Flugschule zu schließen.

Mehrere Anwälte sind der Ansicht, die Essener Flugschule reiche nicht an den Lufthansa-Standard heran. Sie beantragten Einstweilige Verfügungen, die LAT verpflichten sollten, die Ausbildungsverträge zu erfüllen. LAT argumentierte vor Gericht, man sei befugt, Dritte mit der Schulung zu beauftragen. Das sei nur eine "kleine Änderung" des Vertrags. Außerdem sei es nicht möglich, die Ausbildung bei LAT fortzusetzen. In Bremen laufe die Schließung der Schule bereits, in Arizona stünden so gut wie keine Fluglehrer mehr zur Verfügung und erste Ausbildungsflugzeuge würden verkauft.

Das überzeugte das Arbeitsgericht nicht. Seinen Urteilen zufolge haben die Kläger einen Anspruch darauf, in Bremen und Arizona geschult zu werden und die Ausbildung abzuschließen. Etwas anderes sei mit den Ausbildungsverträgen nicht vereinbar, die Schule in Essen sei kein adäquater Ersatz.

Eine der Anwältinnen sagte dem WESTFALEN-BLATT: "Wir hoffen, dass das Gericht auch in den anhängigen Fällen schnell entscheidet. Denn manche Flugschüler haben die theoretische Prüfung beim Luftfahrtbundesamt schon bestanden, und danach muss die praktische Prüfung innerhalb von 36 Monaten absolviert werden." Die Anwältin bewertet die geplante Schulschließung als Versuch der Lufthansa, unter dem Deckmantel der Pandemie Kosten zu sparen

Lufthansa Aviaton Training lehnte am Donnerstag eine Stellungnahme ab und will wohl in Berufung gehen.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Christian Althoff
Telefon: 0521 585-261
c.althoff@westfalen-blatt.de

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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