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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Stalking-Urteil

Bielefeld (ots)

Der juristische Laie kann nur den Kopf
schütteln: Da wird ein Paar monatelang telefonisch terrorisiert, es 
erhält Drohbriefe und wird verfolgt, wenn es das Haus verlässt, und 
doch soll der Täter nicht wegen Stalkings verurteilt werden. Weil 
das, was er getan hat, nicht schlimm genug war, wie das 
Oberlandesgericht in Hamm meinte, als es ein Urteil des Amtsgerichts 
Detmold kassierte.
 Erst wenn das Leben »schwerwiegend beeinträchtigt« sei, so steht es 
im Gesetz, ist das Nachstellen strafbar. Was schwerwiegend ist - das 
bestimmen die Richter. Dabei sollten sie bedenken, dass Menschen 
unterschiedlich sind. Es gibt die mit dem dicken Fell, aber auch 
jene, die mit den Nerven schnell am Ende sind, wenn das Telefon 
ständig klingelt und sich niemand meldet.
Wer soviel Rücksicht auf den Täter nimmt, dass er eine monatelange 
Belästigung nicht für strafbar hält, hat den Blick fürs Opfer 
verloren. Der Paragraph 238 war 2007 ins Strafgesetzbuch aufgenommen 
worden, um Menschen vor Psychoterror zu schützen. Es liegt an den 
Richtern, dafür zu sorgen, dass dieses neue Schwert jetzt nicht 
stumpf wird.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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