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Altlast gleich Abfall? EUROFORUM-Konferenz: „Bodenschutz aktuell“ 15. und 16. Juni 2005, Köln

Düsseldorf (ots)

Düsseldorf, Mai 2005. Die Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Fall „van de Walle“ vom 7.
September 2004 stellt die deutsche Unterscheidung von Abfall- und
Bodenschutzrecht in Frage. Die vom EuGH getroffene Feststellung, dass
„nicht ausgehobenes verunreinigtes Erdreich im Sinne der europäischen
Abfallrahmenrichtlinie Abfall ist“, weitet den deutschen
Abfallbegriff auf unbewegliche Sachen aus. Kontaminiertes Erdreich
wird bis jetzt in Deutschland durch das Bundesbodenschutzgesetz
(BBodSchG) erfasst. Das Gesetz enthält ein gestuftes Instrumentarium,
dass unter Umständen sogar ein Absehen von der Bodensanierung
zulässt. Wenn kontaminierte Böden allerdings als Abfall eingestuft
werden, müssen sie in jedem Fall entsorgt, verwertet oder beseitigt
werden.
Die EUROFORUM-Konferenz „Bodenschutz aktuell“ (15. und 16. Juni
2005, Köln) greift die Auswirkungen des „van de Walle“- Urteils für
die Haftung von Grundstücksbesitzern und Nutzern, beziehungsweise von
Abfallbesitzern und Abfallerzeugern auf. Über den Änderungsbedarf und
die bereits umgesetzten Neuerungen im Bodenschutzrecht informiert der
Leiter der Arbeitsgruppe Bodenschutz MinR Dr. Kurt Schäfer (BMU,
Bundesministerium für Umwelt und Naturschutz und Reaktorsicherheit).
Die Präzisierung bodenschutzrechtlicher Anforderungen in der
Bundesbodenschutzverordnung ist das Thema von Babara Kabardin
(Umweltbundesamt). Die Frage, inwieweit sich der Eigentümer
kontaminierter Flächen nach dem EuGH-Urteil strafbar macht, wenn er
nichts unternimmt, beantwortet MinR Dr. Frank Petersen (BMU). Er
zeigt Handlungsanweisungen an die Bodenschutzverwaltung auf und
erläutert die Bemühungen der Bundesregierung um eine Änderung der
Abfallrahmenrichtlinie.
Die Verantwortlichkeiten für Bodenveränderungen und Altlasten ist
eines der Themen von Hans-Jürgen Müggenborg (Rechtanwälte Josten
Müggenborg Weyers). Auf Haftungsrisiken wie die „Ewigkeitshaftung“
des früheren Grundstückseigentümers und weitere Fragen der
Kostentragungspflicht geht Dr. Dominik Greinbacher (KERMEL &
SCHOLTKA) ein. Als Alternative zu behördlichen Verfügungen stellt
Prof. Dr. Jens-Uwe Fischer (Deutsche Bahn AG) die Möglichkeiten von
Sanierungsplänen und -verträgen vor. (1992 Zeichen)
Das vollständige Programm finden Sie
unter:www.euroforum.de/pr_bodenschutz
Ansprechpartner für die Redaktion:
Claudia Büttner
Leitung Presse und Öffentlichkeitsarbeit
EUROFORUM Deutschland GmbH
Tel.: +49 (0) 211 / 9686 3380
Fax: +49 (0)211 / 9686 4380
E-Mail:  presse@euroforum.com

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