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Managerhaftung – Hybris oder ernstzunehmendes Risiko ? Pressebericht zur EUROFORUM-Konferenz „Managerhaftung“ am 20. und 21. April 2005 in Berlin.

Düsseldorf (ots)

Managerhaftung ist in Deutschland ein
mittlerweile ernstzunehmendes Risiko !
Schon die Teilnehmerliste, im wesentlichen Vertreter von vielen
großen deutschen Unternehmen belegte die Bedeutung, die die
„Managerhaftung“ heute für die deutsche Wirtschaft hat.
Managerhaftung ist keine abstrakte Möglichkeit mehr, mit der sich die
Rechtsanwälte oder die Rechtsabteilungen auseinander zu setzen haben.
Genauso erkennt die Versicherungswirtschaft einen wachsenden Bedarf
an Versicherungen zur Begegnung der Risiken für Manager.
Der Keynote-Speaker der EUROFORUM-Konferenz „Managerhaftung“, der
bekannte deutsche Gesellschaftsrechtler Prof. Dr. Dr. Marcus Lutter
betonte in seiner Eröffnungsrede, dass das bereits in Deutschland
vorhandene strenge Haftungsrecht nunmehr durch Rechtsprechung und
bevorstehende Gesetzesänderungen weiter an praktischer Bedeutung
gewinnen wird. Insbesondere durch das bevorstehende neue Gesetz
„UMAG“ (Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des
Anfechtungsrechts“), welches am 01. November 2005 in Kraft treten
soll, werden entscheidende Änderungen im Gesetz manifestiert, die
Vorstände und Aufsichtsräte, aber auch GmbH-Geschäftsführer betreffen
werden. Durch die Einführung der sogenannten „Business Judgement
Rule“ in § 93 Absatz 1, Satz 2 Aktiengesetz werden jegliche
unternehmerische Entscheidungen auf den Prüfstand gestellt.
Vorstandsmitglieder müssen dann beweisen können, bei ihren
unternehmerischen Entscheidungen auf „Grundlage einer angemessenen
Information zum Wohle der Gesellschaft“ gehandelt zu haben und das
ggf. viele Jahre rückwirkend.
Manager sind Treuhänder für die Eigentümer der Firma, also in der
Regel der Aktionäre und damit grundsätzlich nicht für ihre
Entscheidungen zur Verantwortung zu ziehen, solange sie sich bei
ihren Entscheidungen nicht pflichtwidrig verhalten. Eine mögliche
Pflichtwidrigkeit wird aber zukünftig sehr genau untersucht werden,
und zwar nicht nur vom jeweiligen Aufsichtsrat, sondern vor allem
auch von Minderheitsaktionären. Zwar waren Haftungsklagen bisher in
Deutschland eher die Ausnahme, aber mit den nun anstehenden
Gesetzesänderungen werden jedenfalls die Hürden gesengt, derartige
Klagen durchzuführen. Damit ist eine Zunahme von
Schadensersatzprozessen gegen Manager zu erwarten, mit der Folge,
dass das Management mehr als früher in der Pflicht ist, ihr Handeln
regelmäßig so sorgfältig zu dokumentieren, dass Sie einem
Pflichtwidrigkeitsvorwurf ausreichend begegnen können.
Den vollständigen Text finden Sie im Internet unter:
www.euroforum.de/presse/managerhaftung_bericht
RA Marcus Reinberg LL.M., Hamburg
Dr. phil. Nadja Thomas
Pressereferentin
EUROFORUM Deutschland GmbH
Prinzenallee 3
40549 Düsseldorf
T.: +49(0)211/9686-3387
F.: +49(0)211/9686-4387
E-Mail:  presse@euroforum.com

Original-Content von: EUROFORUM Deutschland GmbH, übermittelt durch news aktuell

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