Financial Planning Standards Board Deutschland e.V.
Pressemeldung des FPSB Deutschland: Den Nachlass rechtzeitig regeln: Tipps und Tricks für die private Nachfolgeplanung
Pressemeldung des FPSB Deutschland:
"Den Nachlass rechtzeitig regeln: Tipps und Tricks für die private Nachfolgeplanung"
Der FPSB Deutschland e. V. widmet sich in seiner heutigen Pressemitteilung dem Thema "Den Nachlass rechtzeitig regeln: Tipps und Tricks für die private Nachfolgeplanung":
- Da in den kommenden Jahren große Vermögen zur Weitergabe an die nächste Generation anstehen, gewinnt die private Nachfolgeplanung an Bedeutung
- Der FPSB Deutschland gibt Tipps, wie Erblasserinnen und Erblasser Erbenwünsche klar festlegen, steuerliche Vorteile nutzen und für klare Verhältnisse im Ernstfall sorgen können
Frankfurt/Main, 14. Juli 2026 – Wie viel Vermögen die Bundesbürger pro Jahr verschenken oder vererben, lässt sich nur grob schätzen. Es dürften aber mehr als 100 Milliarden Euro sein. Doch viele Menschen planen ihr Erbe gar nicht oder nur sehr unzureichend. „Es gibt rund um das Erbe sehr viele Missverständnisse und zudem unzureichendes Wissen“, sagt Maximilian Kleyboldt, CFP®, Vorstand des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland).
Wer seinen Nachlass jedoch frühzeitig ordnet, erspart den Angehörigen Unsicherheit, Streit und Kosten. „Die private Nachfolgeplanung umfasst dabei weit mehr als das Aufsetzen eines Testaments“, erläutert Kleyboldt. Der Finanzexperte, der neben seiner Vorstandstätigkeit beim FPSB auch Direktor im Wealth Planning der Privatbank Bethmann HAL und dort als Financial Planner und Estate Planner tätig ist, gibt hier einen Überblick über die wichtigsten Stellschrauben.
1. Die Erbfolge bewusst bestimmen
Wer keine Verfügung trifft, überlässt die Verteilung des Vermögens der gesetzlichen Erbfolge – und die entspricht häufig nicht den tatsächlichen Wünschen. In vielen Fällen ist es daher sinnvoll, der gesetzlichen eine testamentarische Erbfolge vorzuziehen und das Vermögen gezielt zu verteilen, um dadurch auch eine Erbengemeinschaft zu vermeiden. Über Vermächtnisse lassen sich einzelne Gegenstände oder Geldbeträge bestimmten Personen zuwenden, ohne sie als Erben einzusetzen. Wichtig ist zudem, Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger im Blick zu behalten, da diese auch gegen den Willen des Erblassers bestehen. Empfehlenswert ist außerdem, als „Plan B" Ersatzerben zu benennen, falls eine der bedachten Person wegfällt. Schließlich gilt es, den eigenen Güterstand und einen etwaigen Ehevertrag zu überprüfen, da diese erhebliche Auswirkungen auf die Verteilung des Vermögens haben können.
2. Schenkungen zu Lebzeiten nutzen
Vermögen lässt sich nicht nur vererben, sondern bereits zu Lebzeiten übertragen. Die steuerlichen Freibeträge stehen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung und können durch frühzeitige Schenkungen mehrfach ausgenutzt werden. Damit der Schenkende nicht die Kontrolle verliert, lassen sich bei Bedarf Widerrufs- oder Rückfallklauseln vereinbaren – etwa für den Fall, dass die beschenkte Person vor dem Schenker verstirbt.
3. Erbschaftsteuer gezielt reduzieren
Die Erbschaftsteuer lässt sich durch vorausschauende Gestaltung spürbar senken. Neben den alle zehn Jahre nutzbaren Freibeträgen können auch Vergünstigungen für die selbstgenutzte Immobilie durch die Einbindung des Ehegatten genutzt werden. Insbesondere in Konstellationen mit sehr ungleich verteiltem Vermögen zwischen den Ehepartnern stellt die schenkungsweise Übertragung des Familienheims an den wenig vermögenden Partner in der Ehe eine interessante Option dar, da diese lebzeitige Zuwendung zwischen Ehegatten vollständig von der Schenkungsteuer befreit ist und die 10 Jahre Immobilien-Selbstnutzungspflicht im Erbfall vermieden werden. Familienheimschaukel kann weiter heißen, nach Schenkung Rückkauf des Familienheims durch den vermögenden Partner und dadurch letztlich eine steuerfreie Verschiebung von liquidem Kapital auf die Seite des wenig vermögenden Ehepartners. Später könnten durch (Rück)Schenkung der ganzen oder eines Teils der Immobilie auch andere Eigentumsverhältnisse wieder hergestellt werden, idealerweise mit Widerrufsvorbehalten (u.a. bei Vorversterben eines Partners). Ein sogenannter Generationensprung - etwa die direkte Zuwendung an Enkel - kann zusätzliche Freibeträge erschließen. Schenken in Progression kann auch eine Option sein, die Nutzung von Nießbrauchsgestaltungen bei Immobilien, Wertpapieren und Beteiligungen reduziert den schenkung-/erschaftsteuerlichen Wert. Entscheidend ist, solche Steuervergünstigungen rechtzeitig zu planen, da viele Gestaltungsmöglichkeiten eine lange Vorlaufzeit benötigen.
4. Vorsorge für die Erbschaftsteuer treffen
Selbst bei guter Planung kann eine Steuerlast verbleiben, die die Erben zunächst aufbringen müssen. Damit hierfür nicht Vermögenswerte unter Zeitdruck veräußert werden müssen, empfiehlt es sich, ausreichend liquide Mittel bereitzuhalten. Auch über eine geeignete Versicherung lässt sich die spätere Steuerlast absichern. Estate Planning ist Finanzplanung zu Ende gedacht. Eine Simulation einer potentiellen Erbschaftsteuer bringt Transparenz und ermöglicht Diskussion und Abbildung von Nachfolgegestaltungen im Vermögenskontext. Grundsätzlich sollte man immer wechselseitig über zwei Erbgänge bei Eheleuten planen.
5. Typische Stolperfallen vermeiden
Neben keinem Testament gehören formfehlerhafte Verfügungen zu den größten Stolperfallen. Ein formfehlerbehaftetes Testament ist deshalb so gefährlich, weil viele Menschen meinen, der eigene Wille sei schon dann ausreichend festgehalten, wenn er „irgendwo aufgeschrieben“ wurde. Genau das reicht aber oft nicht. Nach § 2247 BGB kann ein eigenhändiges Testament nur wirksam errichtet werden, wenn es vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben ist. Außerdem sollen Datum und Ort angegeben werden. Bei eigenhändigen Testamenten werden häufig Formulierungen verwendet, die gut gemeint sind, den tatsächlichen Willen aber gerade nicht rechtssicher umsetzen und inhaltlich missverständlich sind. Einige Konstellationen führen in der Praxis regelmäßig zu Problemen. Zum Beispiel können Gemeinschaftskonten zu Unklarheiten über die Zuordnung des Vermögens führen, was ggf. ungewollte Schenkungen impliziert. Schenkungsfreibeträge werden bei Eheleuten häufig nicht optimal ausgenutzt, jeder Ehepartner könnte beispielsweise im Zehnjahreszeitraum 400.000 Euro pro Kind an die nächste Generation übertragen. In einer Familie mit 2 Kindern könnten die Eltern somit alle 10 Jahre 1,6 Millionen Euro schenkungsteuerfrei verschenken. Auch bergen Erbengemeinschaften ein hohes Streitpotenzial, da alle Beteiligten gemeinsam entscheiden müssen – hier ist eine klare Regelung empfehlenswert. Bei einem Bezug zum Ausland muss zudem geprüft werden, welches Erbrecht zur Anwendung kommt, um die Anwendung einer ungewünschten Rechtsordnung im Rahmen der EU-Erbrechtsverordnung zu vermeiden. Hier gilt es, eine Rechtswahl vorzunehmen. Gleichzeitig gilt es die Wegzugsbesteuerung bei Familien mit Auslandbezug zu beachten.
6. Persönliche Vorsorge für Alter und Krankheit
Nachfolgeplanung betrifft nicht nur den Todesfall, sondern auch Lebenssituationen, in denen man selbst nicht mehr handlungsfähig ist. Mit einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht sind. Eine Betreuungsverfügung bestimmt, wer im Fall einer notwendigen Betreuung eingesetzt werden soll. Mit einer General- bzw. Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden, in persönlichen und finanziellen Angelegenheiten zu handeln – und so eine gerichtliche Betreuung ganz vermeiden. Bei Immobilienvermögen sollte mindestens eine notariell beglaubigte, besser noch eine notariell beurkunde Vorsorgevollmacht vorliegen.
7. Notfallordner anlegen
Im Ernstfall müssen Angehörige schnell auf wichtige Unterlagen und Informationen zugreifen können. Ein gut strukturierter Notfallordner, der Vollmachten, Verträge, Versicherungen und wichtige Kontakte bündelt, schafft hier Übersicht und entlastet die Hinterbliebenen erheblich. In diesen Zusammenhang ist auch an den digitalen Nachlass und entsprechende Verfügungen zu denken.
8. Stiftung zu Lebzeiten gründen
Wer sein privates Vermögen dauerhaft einem bestimmten Zweck widmen möchte, kann eine Stiftung errichten. Sie sollte idealerweise bereits zu Lebzeiten und zunächst mit einem geringen Betrag gegründet werden, um sie später aufzustocken. Insbesondere für steuerbegünstigte Zwecke kann die Stiftung ein sinnvolles Instrument sein.
Nachfolge sicher und frühzeitig regeln
„Eine durchdachte private Nachfolgeplanung verbindet die rechtliche Gestaltung der Erbfolge mit steuerlicher Vorausschau und persönlicher Vorsorge“, sagt Finanzexperte Kleyboldt. „Wer rechtzeitig beginnt, kann Vermögen im Sinne der eigenen Wünsche weitergeben, Steuern reduzieren und Angehörige im Ernstfall entlasten.“ Kleyboldt resümiert: „Der größte Fehler in der privaten Nachfolge ist nicht die falsche Gestaltung, sondern das Aufschieben.“ Wertvolle Unterstützung können dabei die vom FPSB zertifizierten Estate Planner, die CFEP®-Professionals, bieten. Die Fachleute helfen bei der Entwicklung einer bedarfsorientierten Strategie. Und sie fungieren als Schnittstelle zwischen dem Vermögensinhaber als Erblasser und den Erben sowie den unverzichtbaren weiteren Beratern wie Rechtsanwälten oder Steuerberatern, die die juristischen und steuerlichen Aspekte abdecken.
Über den FPSB Deutschland e.V.
Das Financial Planning Standards Board Ltd. - FPSB ist ein globales Netzwerk mit derzeit 29 Mitgliedsländern und über 236.000 CFP®-Professionals. Dessen Ziel ist es, den weltweiten Berufsstandard für Financial Planning zu verbreiten und das öffentliche Vertrauen in Financial Planner zu fördern. Das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz in Frankfurt/ Main gehört seit 1997 als Vollmitglied dieser Organisation an.
Zentrale Aufgabe des FPSB Deutschland ist die Zertifizierung von Finanz- und Nachfolgeplanern nach international einheitlich definierten Regeln. Wichtige Gütesiegel sind der CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional, der CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER, der EFPA European Financial Advisor® EFA und der CGA® CERTIFIED GENERATIONS ADVISOR. Der FPSB Deutschland hat ferner den Anspruch, Standards zur Methodik der ganzheitlichen Finanzberatung zu setzen. Dafür arbeitet der FPSB Deutschland eng mit Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschützern sowie Presse und interessierter Öffentlichkeit zusammen.
Ein weiteres Anliegen des FPSB Deutschland ist die Verbesserung der finanziellen Allgemeinbildung. Zu diesem Zweck hat der Verband den Verbraucher-Blog https://www.frueher-planen.de lanciert. Er informiert neutral, anbieterunabhängig und werbefrei über alle relevanten finanziellen Themen und beinhaltet drei Online-Rechner zur Berechnung der Altersrente und der Basisrente sowie zur Optimierung der Fondsanlage. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.fpsb.de .
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