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Deutscher Bauernverband (DBV)

Grüne Gentechnik - Regelung zur Koexistenz in der Produktionskette notwendig - DBV begrüßt neue Position der Pflanzenzuchtunternehmen

Berlin (ots)

Anlässlich der Ersten Lesung des dritten Gesetzes
zur Änderung des Gentechnikgesetzes stellt der Deutsche Bauernverband
(DBV) fest: Die Debatte um die noch umzusetzenden Detailregelungen 
zur EU-Freisetzungsrichtlinie muss der Auftakt sein für eine 
grundlegende Novelle der Gentechnikgesetzgebung in Deutschland. Nach 
Ansicht des DBV werden die jetzt kurzfristig vom Bundestag zu 
beschließenden Detailregelungen nicht zu einer Ausweitung des 
kommerziellen Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen führen. Nach 
wie vor sind wichtige Fragen der Koexistenz und Haftung 
unbefriedigend geregelt.
In diesem Zusammenhang begrüßt der DBV ausdrücklich Ankündigungen 
der Pflanzen¬zuchtunternehmen, einen Haftungsfonds in Verbindung mit 
einer Versicherungslösung anzustreben. "Damit werden nach jahrelangen
Diskussionen unsere Forderungen an entscheidender Stelle 
mitgetragen", stellte DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born fest. Der 
DBV erwarte dennoch schwierige Diskussionen über den zukünftigen Weg 
in der Gentechnikpolitik. Klar müsse sein, dass der Anbau von 
gentechnisch veränderten Pflanzen einzig und allein die freie 
Entscheidung der Landwirte ist. Anbau werde nur stattfinden, wenn es 
für GVO-Produkte eine Verbraucherakzeptanz und damit Nachfrage gebe.
Die deutschen Bauern haben immer wieder erklärt, dass es 
angesichts der nach wie vor großen Ressentiments in der Bevölkerung 
gegenüber der Grünen Gentechnik vor allem darauf ankomme, 
verlässliche Regelungen für die Koexistenz in der gesamten 
Produktionskette zu schaffen. Wenn die Grüne Gentechnologie in 
Deutschland verantwortlich genutzt werden soll, sind folgende 
elementare Voraussetzungen zu schaffen:
1. Bund und Länder müssen sich auf eine für alle Bauern 
verbindliche gute fachliche Praxis beim Einsatz der Gentechnik 
verständigen. Gleiches gilt für die Lagerung und den Transport von 
gentechnisch erzeugten Produkten.
2. Der Bund muss auf europäischer Ebene einen Schwellenwert für 
Saatgut durchsetzen, der die Sicherung von Grenzwerten bei der 
Produktion von pflanzlichen Nahrungsmitteln gewährleistet.
3. Auf der Basis der guten fachlichen Praxis und des 
Saatgutgrenzwertes muss mit der Versicherungswirtschaft eine Regelung
gefunden werden, die eine verschuldensabhängige Haftung abdeckt 
(Betriebshaftpflicht).
4. Zusätzlich muss ein Haftungsfonds geschaffen werden, der auch 
von den Pflanzenzuchtunternehmen mitfinanziert wird. Damit soll das 
verbleibende Risiko von Auskreuzungen - trotz der Einhaltung aller 
wissenschaftlich fundierten Vorgaben - abgedeckt werden.

Kontakt:

Deutscher Bauernverband
Dr. Michael Lohse
Pressesprecher
Tel.: 030 / 31904 240

Original-Content von: Deutscher Bauernverband (DBV), übermittelt durch news aktuell

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