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"Tarifkartell" gefährdet Zeitarbeitsbranche und Arbeitsplätze!

Köln (ots)

"Mit einer neuartigen Form eines Tarifkartells wird
das markwirtschaftliche Grundprinzip des freien und lauteren
Wettbewerbs, das bisher auch uneingeschränkt in der
Zeitarbeitsbranche galt, mit einem Schlag ausgehebelt", so der
Geschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher
Dienstleistungsunternehmen (BVD) Olaf Junge, zu der geplanten
rechtswidrigen Vergabepraxis zahlreicher deutscher Großunternehmen
und öffentlicher Auftraggeber. Ab dem 1. Januar 2004 wollen
zahlreiche deutsche Großunternehmen nur noch Aufträge an
Personaldienstleistungsunternehmen vergeben, die in Tarifbindung mit
dem DGB stehen.
"Für uns handelt es sich dabei ganz eindeutig um ein
Tarifkartell", so Junge, "da alle anderen Tarifgemeinschaften
automatisch ausgeschlossen werden." Großunternehmen wie Henkel und
E.ON, aber auch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe planen, nur noch
mit DGB- Tarifgebundenen Zeitarbeitsunternehmen Verträge
abzuschließen. "Damit greifen E.ON, Henkel und die Berliner
Stadtreinigungsbetriebe in diskriminierender Weise in die Tarifhoheit
und das unternehmerische Handeln einzelner Zeitarbeitsunternehmen ein
und gefährden somit deren wirtschaftliche Existenz."
Auslöser für die gesamte Diskussion sind die sogenannten Hartz-
Reformen, die nach vielfältigen Veränderungen und Verwässerungen 
zuletzt vorsahen, das Zeitarbeitskräfte nach "equal pay" bezahlt 
werden sollten, also die nahtlose Übertragung der Entlohnung des 
Einsatzbetriebes auf die Zeitarbeitsfirmen, sofern nicht ein eigener 
Tarifvertrag zugrunde läge., "Das somit ab sofort vorgesehene 
faktische Tarifdiktat des Gesetzgebers durch "equal pay" ist nun 
auch noch ergänzt worden durch das Tarifdiktat einzelner 
Großunternehmen in enger Abstimmung mit dem DGB", empört sich Junge.
Die Bundesvereinigung Deutscher Dienstleistungsunternehmen (BVD)
hat die Kartellbehörden über diese Vorgänge informiert. In der
Begründung heißt es: Die bisher beispiellose Vergabe von Aufträgen
allein an solche Personaldienstleistungsunternehmen, die mit der
Tarifgemeinschaft des DGB eine Tarifbindung nachweisen können,
schließt alle anderen Tarifgemeinschaften angehörenden Unternehmen
ohne sachlichen Grund von vornherein aus. Der BVD sieht darin einen
schwerwiegenden, durch nichts zu rechtfertigenden Verstoß gegen das
Diskriminierungs- und Missbrauchsverbotsgesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie gegen das Gesetz gegen
Unlauteren Wettbewerb (UWG), zugleich aber auch einen offenen Angriff
auf das verfassungsrechtlich verankerte Grundrecht der
Koalitionsfreiheit (Art.9 GG).
"Wir haben kein Verständnis dafür, dass über das die 
Zeitarbeitsbranche erheblich belastende Erfordernis des equal-pays 
hinaus, nun auch noch einzelne Firmen und öffentliche Auftraggeber 
die Tarifhoheit, das Grundrecht der Koalitionsfreiheit und das 
marktwirtschaftliche Grundprinzip des freien und lauteren 
Wettbewerbs torpedieren und sich ausschließlich mit dem DGB ins Bett 
legen", erläutert Junge, "wir prüfen weitere rechtliche Schritte."
Die Bundesvereinigung Deutscher Dienstleistungsunternehmen (BVD)
mit Sitz in Köln vertritt 14 Landes- und Regionalverbände bundesweit.
Für weitere Rückfragen:
RA Olaf Junge und RA Markus Thiele
Tel.: 0221 99 77-100

Original-Content von: BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V., übermittelt durch news aktuell

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