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Europäisches Patent auf menschliches Sperma erteilt
Greenpeace: Patentamt fördert kommerzielle Menschenzucht

Hamburg (ots)

Ein im November 2003 erteiltes europäisches
Patent wurde jetzt von Greenpeace bei erneuter Durchsicht der Akten
des Europäischen Patentamtes entdeckt. Hintergrund des Patentes ist
eine Behandlung des menschlichen Samen mit bestimmten chemischen
Substanzen, um die Erfolgsrate bei der künstlichen Befruchtung zu
erhöhen. Patentiert wurde aber nicht nur das technische Verfahren,
sondern auch das Sperma selbst. Da inzwischen die Einspruchsfrist am
Europäischen Patentamt verstrichen ist, ist das Patent rechtskräftig
für 25 Staaten erteilt, darunter auch Deutschland.
„Das Patentamt bereitet den Weg für die kommerzielle
Menschenzucht. Wie in der Tierzucht ist es jetzt möglich, mit
besonders optimiertem Sperma Kasse zu machen. In Europa wurden
bereits menschliches Blut, menschliche Organe, Embryonen und Eizellen
und über 1000 Gene des Menschen patentiert. Der menschliche Körper
und seine Teile werden industriell ausgeschlachtet", kritisiert
Christoph Then, Patentexperte von Greenpeace Deutschland.
Das Patent EP 1196 153 gehört einer Firma, die in einer Steueroase
auf den Antillen sitzt. Die Erfinder kommen aus Italien. Es gibt in
der Patentschrift Hinweise darauf, dass das Patent von der Schweizer
Biotechnologie Firma Serono genutzt werden soll.
Anlass für die erneute Recherche von Greenpeace waren die
anstehenden Beratungen im Bundestag über eine Änderung des deutschen
Patentrechtes. Nach dem Willen der Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries (SPD) sollen in Deutschland Patente auf Teile des
menschlichen Körpers, Pflanzen und Tiere ausdrücklich zugelassen
werden. Das Europäische Patentamt wendet eine entsprechende
EU-Richtlinie bereits an, auch das Patent auf Sperma ist auf
Grundlage dieser Richtlinie erteilt worden. Greenpeace fordert die
Neuverhandlung der EU- Richtlinie.
Im Kommentar der EU-Richtlinie wird zwar festgehalten, dass
menschliche Keimzellen (wie Sperma und Eizellen) nicht patentiert
werden dürfen, unklar ist aber, ob dies auch für technisch
behandeltes Sperma gültig sein soll. Auch andere Verbote, die in der
Richtlinie enthalten sind, sind so formuliert, dass sie in der
rechtlichen Anwendung fast keine Wirkung entfalten können. Nach
Ansicht von Greenpeace müssen Patente auf Lebewesen sowie auf Teile
des menschlichen Körpers grundsätzlich verboten werden.
Mitschuldig an der Erteilung des Patentes auf Sperma ist nach
Ansicht von Greenpeace die deutsche Justizministerin. Diese hatte in
der Vergangenheit mehrfach erkennen lassen, dass sie gegen derartige
Patente nicht vorgehen wolle. Dies hätten die Patentämter als Signal
verstehen können, dass der Gesetzgeber entsprechende Patente durchaus
tolerieren werde.
Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Christoph Then, mobil zu
erreichen unter 0171-8780 832. Internet-Info: www.greenpeace.de

Original-Content von: Greenpeace e.V., übermittelt durch news aktuell

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