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Axel Springer AG zieht Auflagenangebot gegenüber Bundeskartellamt zurück

Berlin (ots)

Aufschiebende Bedingung des Bundeskartellamtes
kommt rechtlich nicht in Betracht/Axel Springer AG bedauert
kompromißlose Haltung des Kartellamtes
Der Vorstand der Axel Springer AG hat entschieden, das Angebot der
Veräußerung des Senders ProSieben zur Erlangung der
kartellrechtlichen Genehmigung der Übernahme der ProSiebenSat.1 Media
AG zurückzunehmen.
Das Bundeskartellamt hatte am 11. Januar 2006 mitgeteilt, es werde
das Zusammenschlußvorhaben freigeben, wenn der Sender ProSieben vor
Vollzug der Übernahme veräußert und aus der gemeinsamen
Werbevermarktung der Sendergruppe ausgegliedert wird.
Die Axel Springer AG hatte vorgeschlagen, den Sender ProSieben in
einer angemessenen Frist nach Vollzug der Transaktion zu veräußern.
Dies hätte das Bundeskartellamt in Form einer verbindlichen Auflage
zu seiner Freigabeentscheidung festlegen können, was vom
Bundeskartellamt jedoch abgelehnt wurde.
Die Axel Springer AG hat daraufhin den Vorschlag des
Bundeskartellamts einer vertieften Prüfung unterzogen. Diese hat
ergeben, daß die Forderung des Bundeskartellamts rechtlich nicht in
Betracht kommt. Sie liefe darauf hinaus, daß die Axel Springer AG
einen Sender verkaufen müßte, bevor dieser ihr überhaupt gehört.
Trotz dieser Bedenken hat die Axel Springer AG dem
Bundeskartellamt während der vergangenen Tage zahlreiche
Tranksaktionsvarianten angeboten, die dazu geführt hätten, daß der
Sender ProSieben vor (!) Vollzug der Gesamttransaktion aus der
ProSiebenSat.1 Media AG ausgeschieden wäre. Gleichwohl hat das
Bundeskartellamt selbst diese Transaktionsvarianten zurückgewiesen.
Nach Ansicht des Bundeskartellamtes würde selbst der Erwerb der
ProSiebenSat.1 Media AG inklusive des Senders ProSieben für eine
„juristische Sekunde“ zu nicht hinnehmbaren Wettbewerbsbeschränkungen
führen.
Die Axel Springer AG bedauert, daß das Bundeskartellamt mit dieser
Haltung den von ihm selbst aufgezeigten Weg zur Freigabe des
Vorhabens aus formalen verfahrenstechnischen Gründen scheitern ließ
und hat daraufhin das Angebot zur Veräußerung der ProSieben GmbH
zurückgezogen. Das Bundeskartellamt verpaßt damit die Gelegenheit,
das von ihm beklagte, angebliche wettbewerbslose Duopol auf dem
Fernsehwerbemarkt zu beseitigen und den Wettbewerb zu fördern. Noch
am 11. Januar 2006 hat das Bundeskartellamt mitgeteilt, „durch das
Herauslösen des Senders ProSieben aus dem Erwerbsobjekt [werde] das
wettbewerbslose Duopol auf dem Fernsehwerbemarkt beseitigt“.
Die Axel Springer AG erwartet nunmehr eine Untersagungsverfügung
des Bundeskartellamts und wird die ihr zur Verfügung stehenden
Rechtsmittel und Optionen prüfen.
Diese Presseinformation kann, auch in englischer Sprache, unter
www.axelspringer.de abgerufen werden.

Pressekontakt:

Edda Fels
Tel: + 49 (0) 30 25 91-7 76 00
edda.fels@axelspringer.de

Original-Content von: Axel Springer SE, übermittelt durch news aktuell

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