Land Baden-Württemberg mit CMS erfolgreich im „Holzstreit“ vor dem Bundesgerichtshof
Land Baden-Württemberg mit CMS erfolgreich im „Holzstreit“ vor dem Bundesgerichtshof
Stuttgart – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat auf die Revision des Landes Baden-Württemberg am 28. Juli 2026 das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart (Az. 2 U 30/22) aufgehoben. Anders als noch das Landgericht (LG) Stuttgart als Vorinstanz hatte das OLG Stuttgart angebliche kartellrechtliche Schadensersatzansprüche von 36 Sägewerken gegen das Land Baden-Württemberg wegen des Holzverkaufs für Körperschafts- und Privatwaldbesitzer dem Grunde nach zugesprochen. Über die Höhe des Schadensersatzes hätte dann das LG Stuttgart befinden sollen. Der BGH hat jetzt das Urteil des OLG Stuttgart aufgehoben, soweit das OLG Stuttgart zulasten des Landes Baden-Württemberg entschieden hat sowie teilweise, soweit das OLG Stuttgart zulasten der Klägerin entschieden hatte. Der BGH hat außerdem die Sache zur erneuten Verhandlung an das OLG Stuttgart zurückverwiesen.
Dem Verfahren liegt eine kartellrechtliche Schadensersatzklage gegen das Land Baden-Württemberg zugrunde, mit der 36 Sägewerke angebliche kartellrechtliche Schadensersatzansprüche in Höhe von ca. 270 Millionen Euro nebst Zinsen in Höhe von ca. 203 Millionen Euro sowie weitere laufende Zinsen von dem Land Baden-Württemberg einfordern. Dies erfolgt mithilfe eines Prozessfinanzierers und eines speziell dafür errichteten Klagevehikels, an das die angeblichen Ansprüche abgetreten wurden. In diesem Zusammenhang hatte sich der BGH einmal mehr mit der Frage zu beschäftigen, ob bzw. in welchem Umfang ein solches Sammelklage-Inkasso in Deutschland zulässig ist oder nicht.
Die Revision des Landes Baden-Württemberg hatte insgesamt Erfolg. Der BGH ist dabei den Rügen des Landes Baden-Württemberg in großem Umfang gefolgt. Dies betrifft insbesondere die Rügen des Landes Baden-Württemberg, dass das OLG Stuttgart auf der Grundlage seiner Feststellungen nicht davon ausgehen durfte, dass der Holzverkauf eine Wettbewerbsbeschränkung bezweckte und dass die baden-württembergischen Försterinnen und Förster vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hatten. Auch ist der BGH der Argumentation des Landes Baden-Württemberg gefolgt, dass das OLG Stuttgart auf der Grundlage seiner Feststellungen nicht davon ausgehen durfte, dass den Sägewerken mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden entstanden ist.
Das Land Baden-Württemberg sieht sich durch die Aufhebung des OLG-Urteils und insbesondere durch die Urteilsbegründung des BGH darin bestätigt, dass es keine tatsächliche und rechtliche Grundlage für die gegen das Land Baden-Württemberg geltend gemachten Schadensersatzansprüche gibt.
Ein CMS-Team unter der Leitung von Dr. Harald Kahlenberg und Dr. Rolf Hempel berät das Land Baden-Württemberg bereits seit 2014 umfassend in allen kartellrechtlichen Fragen zu dem Holzverkauf. Zunächst hat CMS das Land Baden-Württemberg in dem Verwaltungsverfahren des Bundeskartellamts vertreten und konnte im Jahr 2018 vor dem BGH die Aufhebung der Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes erreichen. Seither vertritt CMS das Land in den kartellrechtlichen Schadenersatzprozessen im Zusammenhang mit dem Holzverkauf durch das Land Baden-Württemberg. Die Vertretung vor dem BGH erfolgte durch Prof. Dr. Christian Rohnke (Rechtsanwalt, BGH).
CMS
Dr. Harald Kahlenberg, Partner
Dr. Rolf Hempel, Partner
Dr. Tim Reher, Partner
Peter Giese, Principal Counsel
Martin Cholewa, Counsel (alle Antitrust, Competition & Trade)
Pressekontakt: Julia Baumeister Senior Manager PR & Communications E: julia.baumeister@cms-hs.com T: +49 174 7432061 Herausgeber: CMS Hasche Sigle Partnerschaft mbB | Kasernenstraße 43-45 | 40213 Düsseldorf
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