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Keine Lizenz zum Geldausgeben
Die Kritik der obersten Rechnungsprüfer an einzelnen Corona-Ausgabenposten des Bundesgesundheitsministeriums ist nur zum Teil berechtigt.

Regensburg (ots)

Die obersten Rechnungsprüfer des Bundesrechnungshofes sind sozusagen die Pathologen der Staatsfinanzen. So treten die Rechnungskontrolleure dann auf den Plan, wenn die Politik bereits gehandelt hat, wenn etwa, wie in der Corona-Pandemie, Milliarden-Ausgaben getätigt worden sind. Der Bundesrechnungshof hat die wichtige Aufgabe, staatliche Ausgaben akribisch unter die Lupe zu nehmen. Im Nachhinein.

Man werde später vieles verzeihen müssen, hatte der zurzeit am heftigsten gescholtene Bundesminister Jens Spahn schon nach wenigen Monaten der Pandemie geäußert. Ob der Gesundheitsminister da bereits eine vage Vorahnung von dem hatte, was alles noch auf sein Ministerium zukommen würde? Der Bundesrechnungshof jedenfalls legt jetzt unerbittlich den Finger in die Wunde. Allerdings, nicht alles, was die peniblen Finanzkontrolleure an den riesigen Corona-Ausgabenposten des Berliner Ministeriums nun so harsch beanstanden, ist berechtigt.

Es gab zweifellos kräftige Überzahlungen, etwa was die üppige Honorierung von Apotheken für FFP2-Masken angeht. Dass das Spahn-Ministerium sehr freigiebig erst satte sechs und später 3,90 Euro für jeden Mund- und Nasenschutz überwies, obwohl die Einkaufspreise bereits deutlich darunter lagen, war nicht erst aus heutiger Sicht ein grober Fehler. Hier hätten Spahn und seine Berater genauer rechnen müssen. Freilich sollte man heute nicht vergessen, dass vor einem halben Jahr händeringend nach den sichereren Masken gerufen wurde. Der Freistaat Bayern war das erste Bundesland, dass diese Masken flächendeckend anordnete. Diese Konsequenz hat offensichtlich mit dazu beigetragen, dass die dritte Corona-Welle gebrochen wurde, dass die Infektionszahlen zurückgegangen sind. Der Makel, in dieser Angelegenheit mit Steuergeld nicht allzu verantwortungsbewusst umgegangen zu sein, bleibt dennoch am CDU-Minister haften.

Etwas anders liegen die Dinge jedoch bei den riesigen Ausgleichszahlungen an die rund 1300 Krankenhäuser. Mit mehr als zehn Milliarden Euro wurde ihnen unter die Arme gegriffen, weil sie etwa Intensivbetten und Beatmungsmöglichkeiten freihalten mussten. Planbare Operationen und andere Behandlungen wurden dagegen ausgesetzt und/oder verschoben. Doch genau dieses Vorgehen - etwa eine Pauschale für jedes nicht belegte Bett mit einem Aufschlag für Erlösausfälle - war politisch gewollt und aus Sicht einer erfolgreichen Pandemie-Bekämpfung medizinisch geboten. Die Pauschalen wurden übrigens, je nach der durchschnittlichen Verweildauer der Patienten und der Schwere der Fälle, ab Juli 2020 differenziert. Und wegen der sinkenden Sieben-Tage-Inzidenz haben inzwischen immer weniger Krankenhäuser Anspruch auf den Finanzausgleich.

Wenn allerdings der Vorwurf der Rechnungsprüfer zuträfe, die von den Krankenhäusern gemeldeten freien Intensivbetten wären in großem Maße nach unten manipuliert worden, um mehr Ausgleichszahlungen zu kassieren, dann müssten jetzt logischerweise die Zahlen der gemeldeten freien Betten wieder steigen, weil eine hohe Auslastung dieser Betten nun keine finanziellen Vorteile mehr bringt. Doch das ist nicht der Fall. Möglicherweise haben die Kontrolleure übersehen, dass nicht jedes freie Intensivbett auch wirklich verfügbar war, weil etwa Personal fehlte, Quarantäne galt oder anderes. Der schlimme Vorwurf jedenfalls, die Krankenhäuser hätten sich bereichert, ist schlicht nicht haltbar.

Dass Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern so - relativ - gut die riesige Corona-Herausforderung meistern konnte und kann, ist zuerst das Verdienst von aufopferungsvoll arbeitenden Ärztinnen und Ärzten, von Schwestern und Pflegern. Dass der Staat Krankenhäusern, Apotheken, Pharmaunternehmen, Ärzten mit Milliarden Euro geholfen hat, gehört unbedingt dazu. Doch wenn dabei Geld verschwendet wurde, muss das ebenso klar benannt werden. Eine Lizenz zum hemmungslosen Geldausgeben ist die Pandemie nicht.

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