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Westfalenpost: Das Beichtgeheimnis gilt im Landtag nicht Von Nina Grunsky

Hagen (ots)

Das Beichtgeheimnis mag in der Kirche hilfreich sein - aber nicht im Landtag. Wie viel sie mit Nebenjobs verdienen, müssen die NRW-Abgeordneten bisher allein der Präsidentin des Parlaments offenlegen - die darüber Stillschweigen bewahrt. Transparent ist das nicht. In welchen Interessenskonflikten sich ein Abgeordneter womöglich befindet, erfährt der Wähler so nie.

Jeder einfache, deutlich schlechter bezahlte Beschäftigte muss seinen Chef um Erlaubnis fragen, wenn er eine Nebentätigkeit aufnehmen möchte. Falls er denn überhaupt Zeit und Kraft findet, nach einem ganzen Werktag samt Überstunden weitere Aufgaben anzugehen. Da scheint es zumutbar, wenn die Parlamentarier mit einer monatlichen Diät von 10 726 Euro ihrem Arbeitgeber, dem Wähler, Rechenschaft ablegen, wessen Interessen sie nebenbei zusätzlich vertreten. Werden diese Informationen verheimlicht, stärkt dies wohl kaum das Vertrauen in die Politiker.

Bereits im Herbst 2012 hatten SPD und Grüne in NRW eine Neuregelung versprochen, nachdem bekannt geworden war, wie viel der sozialdemokratische Spitzenkandidat Peer Steinbrück nebenbei verdient hatte. Und schon damals war die Debatte über die laschen NRW-Regeln alles andere als neu. Bereits im vergangenen Jahr dann sollte das reformierte Gesetz in Kraft treten. Passiert aber ist seitdem nichts.

Nun ist es zwar gute Gepflogenheit, dass die Mehrheit die Minderheit im Parlament nicht einfach überstimmt, wenn es um Abgeordnetenrechte geht. Lange allerdings können sich Rot und Grün damit nicht mehr herausreden. Denn früher oder später wird der nächste Skandal bekannt. Und Absolution gibt es nur für die Beichte in der Kirche, nicht im Parlament.

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