PKV - Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Das ändert sich 2026 für Privatversicherte
Berlin (ots)
Höhere Zuschüsse, geänderte Pflegeleistungen, erweiterte Funktionen der ePA: 2026 bringt wichtige Neuerungen für Privatversicherte. Wir geben einen Überblick.
Neue Grenzen für den Wechsel in die PKV
Beschäftigte müssen ab 2026 ein Einkommen von mindestens 77.400 Euro im Jahr erzielen, um versicherungsfrei in der GKV zu werden und in die PKV wechseln zu können. 2025 lag die Grenze noch bei 73.800 Euro pro Jahr. Wichtig zu wissen: Wer bereits privatversichert ist und von der neuen Grenze "eingeholt" wird, kann sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen und in der PKV bleiben.
Personen mit einem geringfügigen Einkommen sind nicht versicherungspflichtig in der GKV und dürfen sich daher ebenfalls privat versichern. Der Verdienst darf dafür ab dem 1. Januar 2026 nicht höher als 603 Euro im Monat sein (2025: 556 Euro).
Familienmitglieder von Beamtinnen und Beamten sind bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig und können sich privat versichern, wenn sie eine bestimmte Einkommensgrenze etwa bei einer selbstständigen Tätigkeit nicht überschreiten. Bei der Bundesbeihilfe steigt diese Grenze auf 22.648 Euro/Jahr (2025: 21.832 Euro). Die Werte für Landesbeamte können sich je nach Bundesland unterscheiden. (Hinweis: Bei einer abhängigen Beschäftigung der Familienmitglieder tritt unabhängig von der Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe Versicherungspflicht in der GKV ein).
Diese Zuschüsse gibt es 2026 zum PKV-Beitrag
Arbeitgeber zahlen ihren privatversicherten Angestellten einen Zuschuss. Für 2026 gilt ein maximaler Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung von 508,59 Euro (2025: 471,32 Euro) und 104,63 Euro (2025: 99,23 Euro) zur Pflegeversicherung.
Privatversicherte Angestellte, die den maximalen Arbeitgeberzuschuss nicht ausschöpfen, können einen Zuschuss zum PKV-Beitrag ihrer Familienangehörigen erhalten. Das gilt dann, wenn das Familienmitglied z.B. keiner Beschäftigung nachgeht und nur ein geringes Einkommen hat (z. B. aus Kapitalerträgen). Dieses Einkommen darf 2026 565 Euro im Monat (bisher: 535 Euro) nicht überschreiten. Ist das Familienmitglied geringfügig beschäftigt, darf das Einkommen höher sein, da dann die Geringfügigkeitsgrenze zu beachten ist (2026: 603 Euro).
Wer eine gesetzliche Rente bezieht, hat Anspruch auf einen Zuschuss zu seinem PKV-Beitrag durch die Deutsche Rentenversicherung Bund. Dieser muss dort beantragt werden. Die Höhe ist abhängig von der eigenen Rentenhöhe, dem allgemeinen Beitragssatz der GKV und dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz. Da Letzterer zum 1. Januar 2026 auf 2,9 Prozent angehoben wird, erhöht sich auch der Zuschuss des Rentenversicherungsträgers leicht.
Änderungen in den Sozialtarifen der PKV
In der PKV gibt es mit dem Basistarif und dem Standardtarif zwei Sozialtarife. Während der Standardtarif eine Option für langjährig Privatversicherte ist, die ihren Vertrag vor dem Jahr 2009 abgeschlossen haben, ist der Basistarif eine Alternative vor allem für Versicherte, die sozial hilfebedürftig sind. In beiden Tarifen gibt es jeweils einen Höchstbeitrag.
Im Basistarif steigt der Höchstbeitrag 2026 auf 1.017,18 Euro. Bei sozialer Hilfebedürftigkeit reduziert sich der Beitrag im Basistarif auf die Hälfte des Höchstbeitrags, zusätzlich kann der Sozialhilfeträger den Beitrag bezuschussen. Durch die Erhöhung des Höchstbeitrags im Basistarif kann auch der Zuschuss des Sozialhilfeträgers steigen.
Im Standardtarif sind 2026 maximal 848,62 Euro zu zahlen. Für Ehepaare im Standardtarif liegt der gemeinsame Beitrag bei maximal 150 Prozent des Höchstbeitrags: 1.272,93 Euro.
Für den Zugang zum Standardtarif gilt für unter 65-Jährige zudem eine Einkommensgrenze, die mit der Beitragsbemessungsgrenze der GKV identisch ist. Versicherte dürfen 2026 maximal ein jährliches Gesamteinkommen von 69.750 Euro (2025: 66.150 Euro) haben, damit sie sich im Standardtarif versichern können.
Digitale Übermittlung statt Papierbescheinigung für den Arbeitgeberzuschuss und die Lohnsteuer
Ab 2026 erhalten Privatversicherte grundsätzlich keine Papierbescheinigungen mehr, mit denen gegenüber dem Arbeitgeber oder Dienstherrn die PKV-Beiträge nachgewiesen werden: Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass sie nicht mehr aktiv werden müssen, damit sie einen Arbeitgeberzuschuss erhalten bzw. ihr Beitrag bei der Lohnsteuer berücksichtigt wird. Stattdessen übermitteln die PKV-Unternehmen die entsprechenden Beitragswerte digital an das Bundeszentralamt, das sie wiederum den Arbeitgebern zur Verfügung stellt.
Pflege
Pflegebedürftige müssen regelmäßig einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen, wenn sie ausschließlich Pflegegeld beziehen. Für Pflegegeldbezieher mit Pflegegrad 4 oder 5 ist das ab 2026 nur noch halbjährlich anstatt wie bisher vierteljährlich vorgeschrieben.
Gemeinschaftliche Wohnformen werden ab 2026 gestärkt. In dieser speziellen Wohnform besteht für Pflegebedürftige ein Anspruch auf einen pauschalen monatlichen Zuschuss in Höhe von 450 Euro zur Sicherstellung einer selbstbestimmten Pflege.
Hinweis: Diese Änderungen zur Pflege ergeben sich aus dem "Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege", das noch endgültig beschlossen werden muss.
Die ePA erhält neue Funktionen
Immer mehr private Krankenversicherungen bieten ihren Versicherten die ePA (elektronische Patientenakte) an. Ab Mitte 2026 profitieren diese von neuen Funktionen. Unter anderem soll der digital gestützte Medikationsprozess erweitert werden. Künftig können Ärztinnen und Ärzte in der Medikationsliste auch Arzneimittel ergänzen, die ohne Rezept eingenommen werden können. Zudem können sie einen elektronischen Medikationsplan als Übersicht über die Arzneimitteltherapie anlegen.
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