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Saarbrücker Zeitung

Saarbrücker Zeitung: Kabinett beschließt am Dienstag über Bürokratieabbau

Berlin / Saarbrücken (ots)

Das Bundeskabinett will bei seiner
Sitzung am Dienstag das im Koalitionsvertrag verabredete Projekt des 
Bürokratieabbaus mit einem Paket von Beschlüssen auf den Weg bringen.
Das erfuhr die "Saarbrücker Zeitung" (Samstagausgabe) aus 
Regierungskreisen. Auf der Tagesordnung steht neben Eckpunkten für 
ein "Mittelstandsentlastungsgesetz" die Einführung des so genannten 
Standardkostenmodells nach holländischem Vorbild, mit dem 
Bürokratiekosten gemessen werden. Zudem soll eine 
Staatssekretärsrunde unter Leitung der Staatsministerin im Kanzleramt
Hildegard Müller (CDU) gebildet werden, die den Auftrag hat, den 
Bürokratieabbau in den Ressorts zu koordinieren. Ursprünglich hatte 
das Thema Anfang Februar schon auf der Tagesordnung stehen sollen, 
war aber wegen Meinungsverschiedenheiten mit den Koalitionsfraktionen
verschoben worden. Mit dem Beschlusspaket wolle das Kabinett, so 
Regierungskreise gegenüber der "Saarbrücker Zeitung", die Umsetzung 
des Projektes Bürokratieabbau nun wieder beschleunigen. Parallel zu 
den Kabinettsbeschlüssen bringen die Regierungsfraktionen Anfang Mai 
ihren Gesetzentwurf in den Bundestag, der jedoch frühestens Anfang 
Juli beschlossen wird. Das Standardkostenmodell, für das das Kabinett
am Dienstag mit dem Auftrag für eine "Nullmessung" den Startschuss 
geben will, ist Bestandteil dieses Gesetzes. Ein unabhängiger 
Normenkontrollrat soll künftig die Bürokratiekosten aller 
Gesetzentwürfe und Verordnungen noch vor ihrer Verabschiedung mit 
diesem Modell messen und öffentlich beurteilen. Das 
"Mittelstandsentlastungsgesetz", das am Dienstag ebenfalls im 
Kabinett beraten wird, enthält 16 konkrete Maßnahmen, mit denen 
kleine Betriebe von Bürokratie befreit werden. So soll die 
"Vorausbescheinigung für die Rentenversicherung" ganz entfallen. 
Datenschutzbeauftragte sollen erst ab zehn (vorher fünf) Beschäftigte
ernannt werden müssen und die steuerliche Buchführungspflicht soll 
erst ab 500 000 Euro Umsatz (vorher 350 000 Euro) gelten.

Rückfragen bitte an:

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Büro Berlin

Telefon: 030/226 20 230

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