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Deutsches Institut für Menschenrechte

Deutsches Antidiskriminierungsrecht weiterentwickeln: Empfehlungen internationaler Menschenrechtsgremien nachkommen

Berlin (ots)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte appelliert an die Bundesregierung, zeitnah einen umfassenden Gesetzentwurf zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorzulegen, der die bisherigen Empfehlungen von UN-Ausschüssen berücksichtigt.

"Die Bundesregierung hat ihr Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, sich grundlegend mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu befassen, noch nicht umgesetzt", erklärt Nele Allenberg, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Deutschland / Europa. Laut Koalitionsvertrag soll das AGG evaluiert, Schutzlücken geschlossen, der Rechtsschutz von Betroffenen verbessert und der Anwendungsbereich des Gesetzes erweitert werden.

"Die Weiterentwicklung des Antidiskriminierungsrechts ist dringend geboten", so Allenberg weiter. "Sie wird nicht nur von zivilgesellschaftlichen Organisationen mit Nachdruck eingefordert, sondern entspricht insbesondere auch den Empfehlungen verschiedener UN-Gremien an Deutschland."

Über die letzten Jahre gaben mehrere UN-Ausschüsse konkrete Empfehlungen für eine Verbesserung des deutschen Diskriminierungsschutzes ab. So empfahlen der UN-Ausschuss gegen rassistische Diskriminierung (CERD) bereits im Jahr 2015 sowie der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) im Jahr 2017 die Einführung eines Verbandsklagerechts.

Weitere Empfehlungen von UN-Ausschüssen umfassen die Verlängerung der Frist für die Einreichung von Diskriminierungsklagen und die Ausweitung des Anwendungsbereichs des AGG auch auf staatliche Stellen wie Verwaltung oder Sicherheitsbehörden. Empfohlen wurde auch, die Bestimmung, die eine Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt erlaubt, abzuschaffen, die Befugnisse der Antidiskriminierungsstelle des Bundes weiter zu stärken sowie bundesweit zugängliche nichtstaatliche Antidiskriminierungsberatungsstellen einzurichten.

Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) befasste sich bei seiner letzten Überprüfung von Deutschland im Jahr 2015 mit "angemessenen Vorkehrungen" für Menschen mit Behinderungen, also Maßnahmen, die Menschen mit Behinderungen im konkreten Fall ermöglichen, bestehende Barrieren zu überwinden und gleichberechtigt am Leben teilzunehmen. Er empfahl Deutschland, das Fehlen solcher Maßnahmen in allen Bereichen, also auch im Privatsektor, als Diskriminierung anzuerkennen und zu sanktionieren.

In diesem Herbst steht erneut die Staatenprüfung Deutschlands im UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und im UN-Ausschuss gegen rassistische Diskriminierung an. "Es ist davon auszugehen, dass die UN-Ausschüsse weiterhin Verbesserungsbedarf im Antidiskriminierungsrecht sehen und ihre Empfehlungen dazu bekräftigen werden", betont Allenberg. "Die Bundesregierung sollte jetzt zeitnah einen umfassenden Gesetzentwurf zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vorlegen. Denn ein umfassend reformiertes Allgemeines Gleichstellungsgesetz schützt alle Menschen in Deutschland besser vor Diskriminierung und fördert gesellschaftliche Inklusion".

Das AGG trat am 18. August 2006 in Kraft; es ist das einheitliche zentrale Regelungswerk in Deutschland zur Umsetzung von vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien, die seit dem Jahr 2000 erlassen worden sind.

Mit dem AGG wurde in Deutschland ein Gesetz geschaffen, das den Schutz vor rassistischer und antisemitischer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität durch private Akteure (wie zum Beispiel Arbeitgeber, Vermieter, Anbieter von Waren und Dienstleistungen) regelt. Seit seinem Inkrafttreten ist das AGG nicht reformiert worden.

WEITERE INFORMATIONEN

Parallelbericht an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum 2./3. Staatenprüfverfahren Deutschlands

https://ots.de/2gwCF8

Pressemitteilung (17.08.2021): 15 Jahre AGG - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ist menschenrechtlicher Meilenstein

https://ots.de/OKx0Hg

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 - 14 I Mobil: 0160 966 50083
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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