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Mitteldeutsche Zeitung: zum Badeunfall von Dessau

Halle (ots)

In einem Land, in dem selbst Blaualgenbefall von Badeseen amtlich kontrolliert wird, damit ja niemand ihretwegenunter Erbrechen oder Hautreizungen leiden muss, soll die Frage nach Rettungsschwimmern nicht klar gesetzlich geregelt sein? Wohlgemerkt, wir reden nicht mehr von Übelkeit und Pusteln, sondern von Menschenleben. Dass ein Gericht sich Empfehlungen der Gesellschaft für das Badewesen zur Hand nimmt, wenn es einschätzt, ob ein Badbetreiber genug für die Sicherheit seiner Gäste getan hat, ist gut und schön. Dann aber ist es auf jeden Fall schon zu spät für das Opfer. Noch ist unklar, ob in Dessau zu wenig Rettungsschwimmer vor Ort waren, ob der Junge zu retten gewesen wäre. Klar geregelt gehört die Aufsicht in Bädern aber auch unabhängig von diesem Drama.

Pressekontakt:

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Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200

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