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Corona-Politik mit Augenmaß: Bäckerhandwerk fordert Nachbesserung

Corona-Politik mit Augenmaß: Bäckerhandwerk fordert Nachbesserung
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Berlin, 12.04.2021 – Das geplante Infektionsschutzgesetz ist aus Sicht des Bäckerhandwerks nicht zielführend und muss dringend nachgebessert werden. Eine weitere Begrenzung der zulässigen Kundenzahl in den Verkaufsstellen ignoriert die mittelständische Struktur des Lebensmittelhandwerks. Auch bei der geplanten Testpflicht setzt die Politik auf blinden Aktionismus statt auf wirksame Maßnahmen, die tatsächlich und nachweislich helfen, die Pandemie in den Griff zu bekommen.

„Das geplante Infektionsschutzgesetz, das dem Bund weitreichende Kompetenzen überträgt, ist realistätsfremd und lässt völlig außer Acht, wie das mittelständisch-geprägte Bäckerhandwerk strukturiert ist“, kritisiert Michael Wippler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks. Die geplante Begrenzung von einem Kunden je zwanzig Quadratmeter Verkaufsfläche würde zu einer Halbierung der Zahl der Kunden in den Verkaufsstellen führen,die gleichzeitig bedient werden können. Dies würde nicht nur zu unnötigen Warteschlangen und somit Menschenansammlungen vor den Geschäften, sondern auch zu weiteren Umsatz- und Ertragsverlusten für die Betriebe führen. Dies könnte Konsequenzen für den Fortbestand von Betrieben und Arbeitsplätzen haben, mahnt Wippler.

„Die Politik muss auf Eigenverantwortung der Betriebe setzen“, meint daher Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Bäckerhandwerks. Die Handwerksbäcker hätten in den vergangenen Monaten umfassende Hygienekonzepte erarbeitet und umgesetzt, die in der Praxis funktionieren. Denn kein Unternehmer wolle das eigene Personal oder die Kundschaft einem erhöhten Infektionsrisiko aussetzen. „Insgesamt scheint die Politik derzeit kopflos beim Versuch, die Pandemie einzudämmen“, stellt Schneider fest.

Der Zentralverband hat sich deswegen noch in der Nacht von Samstag auf Sonntag mit Stellungnahmen an die Bundesregierung und die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen gewandt und gefordert, dafür Sorge zu tragen, dass mindestens die derzeitige 10-Quadratmeterregelung Gültigkeit behält. Der Zentralverband wird sich mit dieser Forderung kurzfristig nochmals an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages wenden.

Des Weiteren plant die Politik, eine bundesweite gesetzliche Testangebotspflicht für Beschäftigte einzuführen. Nach den derzeitigen Plänen sollen die Betriebe verpflichtet werden, ihren Mitarbeitern zweimal pro Woche entsprechende Tests anzubieten. Die Verpflichtung dazu soll Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden. Der Zentralverband des Bäckerhandwerks kritisiert auch dieses Vorhaben: „Schon jetzt bieten die meisten Betriebe ihren Mitarbeitern Selbsttests an. Eine Pflicht ist daher gar nicht notwendig. Die Einführung einer Testangebotspflicht widerspricht den Absprachen der Politik mit der Wirtschaft und ist purer Aktionismus der Politik“, ist sich Schneider sicher: „Den Betrieben wird hier eine Aufgabe übertragen, die eigentlich dem Staat obliegt - wir protestieren entschieden dagegen, den Betrieben immer weitere Belastungen aufzuerlegen, ohne dass sie gleichzeitig adäquat entlastet werden.“

Hintergrund

Vergangenen Freitag hat sich die Politik kurzfristig auf eine Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes geeinigt. Am Samstagmorgen wurde ein Gesetzentwurf dafür bekannt, der am morgigen Dienstag vom Bundeskabinett beschlossen und im Hau-Ruck-Verfahren Mitte der Woche durch den Bundestag gebracht werden soll. Eine Anhörung der Verbände oder Betroffener wurde von der Politik nicht vorgesehen. Kernpunkte des Gesetzes sind: In Landkreisen mit einer Inzidenz ab 100 sollen künftig bundesweit dieselben Regeln gelten. Der Lebensmittelhandel, zu dem auch Bäckereien gezählt werden, soll künftig weiter öffnen dürfen. Die Kundenzahl soll aber beschränkt werden, derart, dass „für die ersten achthundert Quadratmeter Gesamtverkaufsfläche eine Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden je zwanzig Quadratmeter Verkaufsfläche (…) eingehalten wird“. In mehreren Bundesländern gilt derzeit bei der Öffnung von Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern in der ersten Stufe ein Richtwert von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 Quadratmetern Verkaufsfläche.

Kontakt Zentralverband

Susan Hasse
Pressereferentin
Tel: (030) 20 64 55-42
E-Mail:  presse@baeckerhandwerk.de

Internet: www.baeckerhandwerk.de

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