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Landgericht korrigiert Fehlentscheidung zur Belieferungspflicht

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Markenverband zum Streit Edeka v. Coca-Cola

Landgericht korrigiert Fehlentscheidung zur Belieferungspflicht

Hamburg, 29.09.2022. Der Markenverband begrüßt die heutige Entscheidung des Landgericht Hamburg, die Verpflichtung von Coca-Cola zur „altpreisigen“ Belieferung der Edeka aufzuheben. „Es ist ebenso essenziell wie selbstverständlich, dass die Belieferung eine aktuelle Einigung von Lieferanten und Käufern über den Kaufpreis voraussetzt.“, sagt Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes. „Das rückt das Landgericht jetzt wieder gerade.“

In angespannter Situation mit zum Teil extremen Kostensteigerungen für Energie, Rohstoffe und Vorprodukte hatte das deutsche Abfüllunternehmen für Coca-Cola mit langem Vorlauf eine allgemeine Preiserhöhung durchschnittlich im einstelligen %-Bereich angekündigt und in Verhandlungen hierüber mit seinen Groß- und Einzelhandelspartnern eingetreten. Mit Edeka führten diese Verhandlungen jedoch nicht zum Erfolg, sodass sich die beiden Partner nicht mehr über den Preis einig waren. Es ist dann die notwendige Konsequenz, dass ab diesem Zeitpunkt auch keine Belieferung mehr erfolgen kann.

Es ließ aufhorchen, dass das Landgericht Hamburg zunächst eine Fortsetzung der Belieferung anordnete und quasi eine Fortsetzung der Verhandlungen anordnete: Wie kann ein Gericht feststellen, zu welchem Zeitpunkt Verhandlungen gescheitert sind, und sei es nur vorläufig. Und es verwunderte, dass es wirtschaftliche Nachteile für den größten deutschen Einzelhändler, der selbst erst vor zweieinhalb Jahren einen Bestellstopp für Coca-Cola Produkte verhängte, zur Begründung heranzog.

Umso bedeutsamer ist jetzt die Klarstellung im Widerspruchsverfahren, dass für alle Unternehmen genauso wie für Private gilt, die wesentlichen Voraussetzungen, nämlich Einigung über Gegenstand und Preis, müssen vorliegen, bevor ein Kaufvertrag mit Lieferverpflichtung zustande kommt.

Ansprechpartner

Dr. Andreas Gayk

Geschäftsführer Recht & Politik

Tel.: +49 30 206168-30

E-Mail: a.gayk@markenverband.de

Die Markenwirtschaft steht in Deutschland für einen Markenumsatz in Höhe von knapp 1,1 Bill. Euro und rund 5,2 Mio. Arbeitsplätze. Der 1903 in Berlin gegründete Markenverband ist die Spitzenorganisation der deutschen Markenwirtschaft und mit seinen rund 400 Mitgliedern der größte Verband dieser Art in Europa. Die Mitgliedsunternehmen stammen aus vielfältigen Branchen – von Automobil, Finanzen, Nahrungs- und Genussmittel über Telekommunikation bis hin zu Luxus und Lifestyle. Zu den Mitgliedern zählen Unternehmen aller Größenordnungen, vom Mittelstand bis zu internationalen Konzernen, wie ABUS, Beiersdorf, Hugo Boss, Coca-Cola, Deutsche Bank, Deutsche Bahn, Deutsche Post, Deutsche Telekom, Dr. Doerr Feinkost, Falke, Miele, Nestlé, Procter & Gamble, Dr. Oetker, Schamel Meerrettich, August Storck, WMF und viele andere renommierte Firmen.

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