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ver.di-Medien-Info: Lieferkettenrichtlinie: EU-Parlament kapituliert vor Konzernlobby – Werneke: Frontalangriff auf Arbeitnehmerrechte

Lieferkettenrichtlinie: EU-Parlament kapituliert vor Konzernlobby – Werneke: Frontalangriff auf Arbeitnehmerrechte

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert die Zustimmung des Europäischen Parlaments zu den Omnibus-Vorschlägen zur europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Damit sei ein massiver Rückschritt beim Schutz von Menschen- und Arbeitnehmerrechten verbunden. Die Entscheidung schwäche zentrale Elemente der Richtlinie, noch bevor sie überhaupt in Kraft getreten sei und setze ein verheerendes Signal an Beschäftigte weltweit.

„Das ist ein Frontalangriff auf Arbeitnehmerrechte entlang globaler Lieferketten“, erklärte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. „Was hier beschlossen wurde, schützt nicht die Wirtschaft, sondern ist ein Einknicken vor der Unternehmenslobby auf Kosten derjenigen, die ohnehin am wenigsten Schutz haben. Europa verabschiedet sich damit von seinem eigenen Anspruch, für soziale Mindeststandards und Menschenrechte einzustehen.“

Die Begründung, die Lieferkettenrichtlinie gefährde die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft, bezeichnete Werneke als vorgeschoben und realitätsfern: „Es ist völlig absurd, von einer angeblichen Überforderung der Wirtschaft durch eine Richtlinie zu sprechen, die noch nicht einmal gilt. Wer faire Arbeitsbedingungen, den Schutz vor Ausbeutung und klare Sorgfaltspflichten als Standortnachteil diffamiert, betreibt bewusst Politik gegen Beschäftigte – in Europa und weltweit. Wettbewerbsfähigkeit wird hier als Vorwand missbraucht, um Verantwortung abzuschütteln.“

Besonders schwer wiegt aus Sicht von ver.di der politische Preis dieser Entscheidung. „Es ist ein politischer Skandal, dass die EVP-Fraktion im Europäischen Parlament bereit war, gemeinsam mit der extremen Rechten zu stimmen, um diese Verschlechterungen durchzusetzen“, sagte Werneke. „Das ist kein taktischer Ausrutscher, sondern ein gefährlicher Präzedenzfall.“

Mit Blick auf die nationale Umsetzung richtet ver.di eine unmissverständliche Forderung an die Bundesregierung. „Bei der Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie und der Anpassung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes darf es keinen einzigen Schritt zurückgeben“, stellte Werneke klar. „Ein Absenken der bestehenden Schutzstandards wäre ein politischer Offenbarungseid und ist durch das Rückschrittsverbot auch untersagt.“ Deutschland dürfe sich nicht an einem Race-to-the-Bottom beteiligen, „bei dem Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte und Kinderrechte dem Druck von Konzernlobbys geopfert werden“. Werneke abschließend: „Die Bundesregierung muss jetzt beweisen, dass sie auf der Seite der Beschäftigten steht – und nicht auf der Seite derer, die Verantwortung systematisch vermeiden wollen.“

V.i.S.d.P.

Jan Jurczyk 
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin

Tel.: 030/6956-1011, -1012
E-Mail:  pressestelle@verdi.de
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