ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di-Medieninfo: ver.di-Vorsitzender Werneke: Zu viele Ausnahmeregelungen im Bundestariftreuegesetz
Ver.di-Vorsitzender Werneke: Zu viele Ausnahmeregelungen im Bundestariftreuegesetz -
1. Lesung im Deutschen Bundestag
Anlässlich der ersten Lesung im Deutschen Bundestag fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Parlamentarier auf, die Wirksamkeit des Bundestariftreuegesetzes nachzuschärfen: „In der jetzt vorliegenden Form droht das Bundestariftreuegesetz für wichtige Bereiche ins Leere zu laufen. Es muss bei der Vergabe aller öffentlichen Aufträge darum gehen, tarifliche Löhne und Arbeitsbedingungen zur Bedingung zu machen, damit das Tarifsystem zu stärken und Preisdumping zulasten der Qualität einzudämmen. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ist jedoch gespickt mit Ausnahmeregelungen“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke in Berlin.
Am heutigen Freitag berät der Deutsche Bundestag über das Gesetz, mit dem der Bund ab bestimmten Schwellenwerten Aufträge nur noch an Unternehmen mit Tarifbedingungen vergeben darf. Auch nicht tarifgebundene Unternehmen sollen ihren Beschäftigten künftig einschlägige tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen, wenn sie im Auftrag des Bundes arbeiten.
Der geplante Schwellenwert von 50.000 Euro bei der Auftragsvergabe sei zu hoch. Damit würden bis zu einem Drittel aller öffentlichen Aufträge nicht mehr unter den Geltungsbereich des Gesetzes fallen: „Eine Absenkung des Schwellenwerts auf 10.000 Euro würde hingegen sicherstellen, dass das Gesetz auch die gewünschte Wirkung erzielt“, sagte Werneke.
Zudem bemängelt ver.di unter anderem, dass die Beschaffung für die Bundeswehr und weitere Sicherheitsbereiche ausgenommen werden sollen. „Gerade die geplanten Milliardeninvestitionen zur Stärkung der Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit müssen auch dafür genutzt werden, tarifliche Löhne und Arbeitsbedingungen zu sichern. Bei der Bundeswehr werden im großen Umfang auch Aufträge an Dienstleister vergeben, gerade hier müssen die Arbeitsbedingungen durch ein Tariftreuegesetz geschützt werden“, betonte Werneke. Auch dürften keine konkurrierenden Gesetze wie etwa das Vergabebeschleunigungsgesetz mit zum Teil deutlich höheren Schwellenwerten und Direktvergaben das Tariftreuegesetz aushebeln.
Es müsse sichergestellt werden, dass tarifvertragliche Arbeitsbedingungen vom ersten Tag an gelten, dass das geplante Antragsverfahren samt Clearingstelle im Sinne des Bürokratieabbaus auf ein Minimum reduziert wird sowie Kontrollen und Dokumentationspflichten bei Nachunternehmern wirksam angewendet werden. Werneke: „Das Gefeilsche zulasten würdiger Arbeitsbedingungen und anständiger Bezahlung muss von Gesetzes wegen ein Ende haben.“
V.i.S.d.P.
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