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Medien-Info: Kontroverse um Moderation des NDR-Formats „Klar“: ver.di verweist auf Staatsferne des Rundfunks

Kontroverse um Moderation des NDR-Formats „Klar“: ver.di verweist auf Staatsferne des Rundfunks

Nach der Ankündigung des NDR, die bisherige Moderatorin der Sendung „Klar“ in Zukunft nicht mehr zu beauftragen, hat die Debatte um die Sendung neu an Fahrt aufgenommen. Die Ministerpräsidenten Bayerns und Schleswig-Holsteins kritisierten die Personalentscheidung. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann forderte gar finanzielle Konsequenzen für den Sender. Zuletzt wurde auch die Rolle der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) im Sender und im Rundfunkrat thematisiert.

Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, sieht Klarstellungsbedarf in der Debatte.

„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist staatsfern. Hier missverstehen zwei Landesfürsten ihre Rolle, wenn sie bestimmtes Personal bei den Sendern bestellen. Und Linnemanns Forderung nach finanziellen Konsequenzen für den NDR ist als Versuch politischer Einflussnahme vollkommen inakzeptabel“, kritisiert Schmitz-Dethlefsen die Äußerungen der Ministerpräsidenten Daniel Günther und Markus Söder. „Die Sendung ‚Klar‘ hat nach der ersten Folge in der Gesellschaft für Diskussionen und Kritik zur fachlich-journalistischen Qualität gesorgt. Mit dieser Kritik befassen sich seitdem auch die Beschäftigten im NDR, wir als Gewerkschaft im Rundfunksender und auch der NDR-Rundfunkrat. Genau so sehen es die innere Rundfunkfreiheit und der Auftrag an die gesellschaftliche Programmaufsicht durch Rundfunkgremien vor.“

Zu der Sendung war eine Programmbeschwerde beim NDR eingereicht worden. Schmitz-Dethlefsen: „Wenn sich der Programmausschuss mit einer Programmbeschwerde befasst, ist das kein ‚Angriff‘ – es ist seine verfassungsgemäße Aufgabe. Mitglieder der Rundfunkgremien wegen ihrer dortigen Tätigkeit als aktivistisch zu diffamieren, ist kein guter Stil. Die Überprüfung von Programmbeschwerden mit Blick auf journalistische Sorgfalt und die Einhaltung von Programmgrundsätzen ist eine notwendige Arbeit, die Anerkennung verdient – und Ausdruck einer staatsfernen Rundfunkverfassung ist.“

Der im April erschienene offene Brief von Beschäftigten zu „Klar“ werde unzulässigerweise mit einer senderinternen Diskussion im Juni in Verbindung gebracht. Hierzu Schmitz-Dethlefsen: „Nach der veränderten Einstufung der AfD durch den Bundesverfassungsschutz haben die Kolleginnen und Kollegen im NDR in einer von ver.di organisierten Veranstaltung selbstverständlich die Diskussion darüber geführt, wie mit der Partei künftig journalistisch umzugehen sei. Solche Debatten anzutreiben verstehen wir richtigerweise als Rolle einer mitgliederstarken Gewerkschaft im Rundfunk – zumal in einem öffentlich-rechtlichen Rundfunksender mit gesellschaftlicher Verantwortung, der seit seiner Gründung als NWDR sowohl der Staatsferne als auch der Förderung der Demokratie verpflichtet ist.“

V.i.S.d.P.

Jan Thomsen
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin

Tel.: 030/6956-1011, -1012
E-Mail:  pressestelle@verdi.de
 www.verdi.de/presse
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