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Rheinische Post: Nachtflugverbot auftauen

Düsseldorf (ots)

Ein Kommentar von Gregor Mayntz:

Der Verkehrsminister hat Recht. Besondere Lagen erfordern flexible Reaktionen. Deshalb sollten Landesbehörden die Vorschriften zum Nachtflugverbot durch die Enteisungsanlage schicken und die eingefrorenen Vorgaben auftauen. Wenn sich Belästigungen qua Gesetz tatsächlich begrenzen ließen, dann gehörten die Schneemassen gewiss dazu. Aber die Natur lässt sich nun einmal nicht bürokratisch bändigen. Und deshalb müssen es die Menschen ertragen, dass ihre Nachtruhe ausnahmsweise auch einmal durch kratzende Schaufeln und scharrende Pflüge gestört wird. Sicherheit geht vor. Wenn der Himmel die Massen auf unsere Straßen schmeißt, darf sich der Staat auch zwischen null und sechs Uhr nicht rar machen. Flüge, Nachtruhe und Umstände müssen in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Wenn ein Jet im Anflug auf Düsseldorf auf einen anderen Flughafen ausweichen muss, weil er für die rechtzeitige Landung ein paar Minuten zu spät enteist war, dann ist das mit zusätzlichen Gefahren für die Passagiere verbunden, die sich mit Bussen über vereiste Fahrbahnen durchschlagen müssen. Ganz zu schweigen von denen, die wegen des Flugverbotes tage- und nächtelang nicht zu ihren Familien kommen. Natürlich dürfen Nachtflüge in Ballungszentren nicht normal werden. Aber ist dieses Wetter normal?

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Telefon: (0211) 505-2303

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