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Weser-Kurier: Kommentar von Benjamin Lassiwe zum Kopftuch-Urteil

Bremen (ots)

Eine Muslima, die in einem kirchlichen Krankenhaus beschäftigt ist, darf bei der Arbeit kein Kopftuch tragen. Dieses Urteil des Bundesarbeitsgerichts kommt alles andere als überraschend - schließlich hat schon der Streit um an öffentlichen Schulen beschäftigte Lehrerinnen deutlich gemacht, dass das Kopftuch ein Symbol des Islam darstellt. Wenn das aber schon an staatlichen Arbeitsplätzen ein Problem ist, um wie viel mehr erst bei den Kirchen: Ein Fußballspieler von Werder Bremen darf schließlich auch nicht im HSV-Trikot auflaufen. Eine völlig andere Frage allerdings ist, ob die Kirchen wegen einer solchen Angelegenheit wirklich ein arbeitsgerichtliches Verfahren führen müssen. Angesichts von Massenaustritten durch die geänderte Einzugsform der Kirchensteuer wären vielleicht andere Dinge wichtiger als formaljuristische Besitzstandswahrung. Zumindest in der Außenwahrnehmung wäre es förderlich, würden die beiden großen Kirchen bei ihrem Arbeitsrecht weniger mit den Mitteln der Kirchenjuristen, als vielmehr mit denen der Seelsorger arbeiten. Gerade im Zeitalter des interreligiösen Dialogs wäre es ein Zeichen von Weltoffenheit und Toleranz gewesen, wenn man sich unbürokratisch um eine Einzelfallregelung bemüht hätte. Langfristig werden die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände ohnehin nicht umhinkommen, andersgläubige oder konfessionslose Mitarbeiter einzustellen.

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