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ARD Presse

ARD-Pressemitteilung: Einstimmig beschlossen in der Konferenz der Gremienvorsitzenden der ARD am 26. November 2002 in Köln - Position der ARD-Gremienvorsitzenden zur Online-Strategie der ARD.

Köln (ots)

Präambel In der am 27. November 2001 verabschiedeten
medienpolitischen Standortbestimmung zum Auftrag des 
öffentlich-rechtlichen Rundfunks befürworteten die 
Gremienvorsitzenden die Leitlinie, Online- Aktivitäten konzeptionell 
und strategisch als neue Varianten des Programmauftrags 
auszurichten.
Die Gremienvorsitzenden bekräftigen ihre Haltung zu dieser 
Position. Das Internet hat sich als Massenmedium etabliert. Nach 
aktuellen Erhebungen nutzen mittlerweile über 28 Millionen 
Erwachsene in Deutschland (44,1 %) das Internet, und zwar vorrangig 
zur Information und Kommunikation. Prognostiziert wird, dass bei 
abgeschwächten Zuwachsraten im Jahr 2005 über die Hälfte der 
Bevölkerung (55 %) im Netz sind. Im Gegensatz zu früher wird das 
Internet überwiegend zu Hause genutzt. Die Hälfte der Anwender/innen 
nutzt es ausschließlich dort. Weitere 34 % greifen sowohl am 
Arbeitsplatz als auch in der häuslichen Umgebung auf das Internet 
zu.
Die ARD-Gremienvorsitzenden stellen fest:
1. Vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Verständnisses 
von "Rundfunk" und "Grundversorgung" als dynamische Kategorien ist 
der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der Pflicht, dem Wandel des 
Informations- und Kommunikationsverhaltens eines relevanten Teils 
der Gesellschaft bei der Wahrnehmung seines umfassenden Auftrags zu 
folgen. Wenn ganze Altersgruppen bereits mit dem Massenmedium 
Internet aufwachsen, sind Hörfunk und Fernsehen gefordert, darauf 
"medienadäquat" zu reagieren. Dies gilt besonders für die 
traditionell öffentlich-rechtlichen Themenfelder, die von 
kommerziellen Sendern nur marginal angesprochen werden. Bisherige 
Erfahrungen zeigen, dass die Schnittmengen von öffentlich- 
rechtlichen und kommerziellen Sendern im Onlinebereich klein sind.
2. Den Herausforderungen durch veränderte 
Mediennutzungsgewohnheiten ganzer Altersgruppen haben sich die 
Landesrundfunkanstalten mit jeweils eigenen und die ARD mit 
Gemeinschaftsangeboten gestellt. Das Online-Angebot entspricht dem 
rundfunkstaats-vertraglich auf "Mediendienste mit vorwiegend 
programmbezogenem Inhalt" festgelegten Rahmen. Es ist frei von 
Werbung und Sponsoring.
3. Individuell erschließbare und zugängliche Vernetzungen und 
Verlinkungen erzeugen den Mehrwert von programmbezogenen 
Mediendiensten. Es ist Standard, solche Verbindungen aufzuzeigen. 
Offenbar ist aber nicht zu verhindern, dass die Nutzer/innen des 
öffentlich-rechtlichen Angebots über wenige Links in kommerzielle 
oder nicht auftragsgerechte Bereiche gelangen. Die Abgrenzung zum 
kommerziellen Bereich ist jedoch auch hier im Rahmen des technisch 
Machbaren zu gewährleisten. In manchen Bereichen, so im Zusammenhang 
mit Ratgeber-, Service-, Wirtschafts-, Reise- und Koch-Sendungen ist 
es schwieriger, eine scharfe Grenzlinie zu ziehen, weil das Publikum 
verbraucherorientierte Informationen erwartet. Die Möglichkeiten, im 
Interesse der Gesamtakzeptanz des Online-Angebots redaktionell 
sorgfältig mit Verbindungen zu anderen Informationsquellen umzugehen 
und den öffentlich-rechtlichen Verantwortungsbereich deutlich zu 
machen, müssen ausgeschöpft werden.
4. Die ARD und die Landesrundfunkanstalten betätigen sich nicht im 
Feld des elektronischen Handels. Online-Aktivitäten dürfen nicht 
über das hinaus gehen, was als Merchandising im klassischen Rundfunk 
erlaubt ist. Öffentlich-rechtliches Merchandising hat primär eine 
Programm begleitende und stabilisierende Funktion. Es dient der 
Publikumsbindung und nicht zielgerichteter Gewinnerwartungen. 
Angestrebt ist, mit den Produkten eine Identifikation mit 
programmlichen "Markenzeichen" herzustellen. Im Interesse einer 
Sicherung des dualen Systems ist die ARD und sind die 
Landesrundfunkanstalten gut beraten, die Abgrenzung zum 
elektronischen Handel zu festigen. Im Mittelpunkt des Online- 
Engagements muss eine zukunftsorientierte, an den 
Publikumsinteressen ausgerichtete Absicherung des vielfältigen 
Programmangebots in Hörfunk und Fernsehen stehen.
5. Das Internet ist eine unverzichtbare Abstützung der Marken- 
Sendungen des ARD-Gemein-schafts-programms und der 
Landesrundfunkanstalten. Der Medienverbund Hörfunk, Fernsehen, 
Internet ist ein geeigneter - wenn nicht gar der einzige - Weg, mit 
einem öffentlich-rechtlichen Programmangebot vor allem die jüngeren, 
mit dem Internet und anderen schnellen Informations- und 
Kommunikationsmedien aufwachsenden Generationen zu erreichen. 
Angesichts der Inhalte-Vielfalt muss der öffentlich-rechtliche 
Rundfunk auch im Netz Orientierung bieten. Daher ist es 
erforderlich, im begleitenden Online die Bereiche Information, 
Bildung, Beratung, Kultur und Unterhaltung und damit die ganze 
Bandbreite des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags 
widerzuspiegeln, und zwar in derselben Qualität, wie sie für das 
Hörfunk- und Fernsehprogramm gilt. Der Vorzug liegt in der 
zeitsouveränen Nutzung. Online ermöglicht auch einen wesentlich 
flexibleren, selbstgesteuerten Zugriff auf das Material.
6. Die profilierende Weiterentwicklung des Online-Angebots, die 
hohe Informationsorientierung und weitere Schwerpunktsetzungen auf 
die Bereiche Wissen/Bildung, Kultur, Service sind auftragsgerechte 
Ansätze, die unabhängig von Marktentwicklungen ein nachhaltiges, 
weil gebührenfinanziertes, für alle kostenlos zugängliches, 
wettbewerbsneutrales Online-Angebot legitimieren. Darüber hinaus ist 
die Entwicklung experimenteller Angebote, auch durch netzspezifische 
Aufbereitung von Hörfunk- und Fernseh-Inhalten ein guter Weg, 
differenzierte Publikumsinteressen zu bedienen. Online ermöglicht 
Interaktivität und bietet damit eine Plattform für den 
gesellschaftlichen Diskurs.
7. Die föderale Struktur der ARD spiegelt sich auch in ARD-Online 
wider. Jedoch ist es sowohl aus Kostengründen als auch zum Erreichen 
von Rationalisierungseffekten notwendig, einen effizienten 
Ressourceneinsatz, den Abbau von Doppelangeboten zugunsten einer 
Zusammenführung und Vernetzung von ARD-Gemeinschafts-angeboten mit 
denen der Landesrundfunkanstalten fortzusetzen. Dabei ist die ARD 
durch die bisherigen strategischen und konzeptionellen 
Entscheidungen ein gutes Stück vorangekommen.
8. Auch das Prinzip der Federführungen für Spezialangebote sollte 
fortgesetzt werden. Es erleichtert die Abstimmung der Inhalte, und 
es gewährleistet eine wirtschaftliche, Synergien nutzende Bündelung 
der von den Landesrundfunkanstalten erstellten Angebote. "Planet 
Wissen" steht als Beispiel für eine gelungene Kooperation, mit der 
ein neuer Service für die an Bildung und Wissen Interessierten im 
Medienverbund Fernsehen und Internet bereit gestellt wird. Die 
praktizierte Zusammenarbeit mit Dritten bei der Erstellung und 
Aufbereitung von Internetleistungen sollte fortgesetzt werden.
9. Insgesamt ist der bei der KEF angemeldete zusätzliche 
Finanzbedarf für das Gesamt-Online-Angebot der ARD im Vergleich zu 
dem umfassenden Auftrag und dem für das Programm eingesetzten 
Gebührenvolumen als angemessen, aber auch notwendig zu bewerten. Es 
umfasst weniger als 1 % des gesamten Haushaltsvolumens aller ARD- 
Anstalten.
10. Die im Internet im Verbund mit Hörfunk und Fernsehen liegenden 
Potenziale zur Wahrnehmung des Programmauftrags sind systematisch 
auszuschöpfen und im Rahmen des staatsvertraglich Festgelegten sowie 
des finanziell Machbaren umzusetzen. Als rundfunknächster 
Mediendienst sind Online-Angebote als Massenmedium in den 
Rundfunkstaatsvertrag aufgenommen worden und haben damit eine 
Zwischenstellung zwischen rundfunknahem Mediendienst und Rundfunk 
erfahren. Damit deutet sich eine Entwicklung an, die vor Jahrzehnten 
das Fernsehen erlebte, als es in den Rundfunkbegriff einbezogen 
wurde.
Köln, 27. November 2002
Rückfragen:	ARD-Sprecher Rüdiger Oppers, Tel. 0221/220-1867
ots-Originaltext: ARD Radio & TV
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=29876

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