Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)
Abschiebungen nach Syrien: Merz muss Einladung an Kriegsverbrecher al-Scharaa zurücknehmen
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) kritisiert die Aussagen von Bundeskanzler Friedrich Merz zu Abschiebungen nach Syrien und seine Einladung an den islamistischen Machthaber Ahmed al-Scharaa scharf.
„Die Bundesregierung ignoriert die systematischen Menschenrechtsverbrechen der islamistischen Machthaber in Syrien und hofiert einen Verbrecher, nur um innenpolitisch zu profitieren“, kritisiert der GfbV-Nahostreferent Dr. Kamal Sido heute in Göttingen. „Es ist eine Schande, dass Friedrich Merz den syrischen Machthaber al-Scharaa nach Deutschland eingeladen hat. Wer Morde, Verschleppungen und die Zerstörung alawitischer oder drusischer Dörfer und Städte anordnet, muss wegen Kriegsverbrechen verhaftet werden und darf nicht als Staatsgast in Berlin empfangen werden“, so Sido. Für einen Kriegsverbrecher dürfe in Berlin nicht der rote Teppich ausgerollt werden.
„Wenn es der Bundesregierung darum geht, die Menschen in Deutschland vor islamistischen Angriffen zu schützen und die freiwillige Rückkehr von Geflüchteten nach Syrien zu ermöglichen, dann ist ihre aktuelle Haltung absolut unglaubwürdig. Statt in Syrien Demokratie zu unterstützen, legitimiert die Bundesregierung seit seiner Machtergreifung den ehemaligen syrischen Al-Qaida-Chef al-Scharaa (früher al-Golani)“, so der Nahostreferent.
Seit der Machtergreifung von al-Scharaa im Dezember 2024 sei Syrien nicht sicherer geworden. Al-Scharaa habe seine menschenverachtende Politik unvermindert fortgesetzt. Im März 2025 wurden Tausende Alawiten, darunter auch Frauen und Kinder, gezielt getötet. Wenige Wochen später griffen al-Scharaas Milizen auch das Drusenland an, wo ebenfalls Tausende Menschen ermordet wurden. Zudem wurden Frauen verschleppt und möglicherweise vergewaltigt.
„Es ist schwer zu verstehen, dass sich Außenminister Johann Wadephul während seiner Syrien-Reise öffentlich mit dem Kriegsverbrecher al-Scharaa fotografieren ließ, sich jedoch nicht die Mühe gemacht hat, auch Vertreter der Drusen, Kurden und Alawiten zu treffen. Mit einem Besuch in kurdischen Gebieten oder im Drusenland hätte Wadephul ein wichtiges Zeichen setzen können. Er hätte damit die Menschen politisch stärken können, die sich in Syrien für Demokratie, kommunale Selbstverwaltung, Frauenrechte, die Trennung von Staat und Religion sowie die Anerkennung aller Sprachen des Landes, für vollständige Glaubensfreiheit und Gleichberechtigung aller Minderheiten einsetzen“, so der Menschenrechtler.
Das islamistische Terrornetzwerk al-Qaida sowie die Nachfolgeorganisationen in Syrien, die al-Scharaa angeführt hat, waren an extralegalen Hinrichtungen, Inhaftierungen und Folterungen beteiligt. Al-Scharaa und seine Organisationen sowie Milizen waren an massiver Gewalt gegen Frauen und Mädchen beteiligt, sowie an Zwangskonversionen und der Diskriminierung und Verfolgung religiöser Minderheiten. Al-Scharaa behinderte damals wie heute humanitäre Hilfe, wie aktuell für die drusische Bevölkerung im Süden Syriens, die seit Juli 2025 unter einer vollständigen Blockade der Region al-Suwaida leidet.
Sie erreichen Dr. Kamal Sido unter k.sido@gfbv.de oder 0173/6733980.
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