Alle Storys
Folgen
Keine Story von Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV) mehr verpassen.

Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Austritt Russlands aus der Konvention zur Verhütung von Folter: Politische Gefangene noch stärker gefährdet

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) sieht in dem geplanten Austritt Russlands aus der Konvention des Europarats zur Verhütung von Folter eine Zementierung der russischen Abkehr von europäischen Werten und dem grundlegenden Menschenrechtsschutz.

„Internationale Mechanismen, wie die Konvention des Europarats zur Verhütung von Folter, sind wichtige Instrumente, um Aufmerksamkeit auf einzelne Fälle zu lenken“, sagt Sarah Reinke, Leiterin der Menschenrechtsarbeit der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) heute in Göttingen. „Mit ihrer Ankündigung unterstreicht die russische Regierung sehr deutlich ihre Abkehr von menschenrechtlichen Grundsätzen und europäischen Werten. Die Opfer von Folter verlieren eine wichtige Möglichkeit, Hilfe zu erhalten“, kritisiert Reinke die Entscheidung Russlands.

Die Konvention des Europarats verbietet nicht nur Folter und unmenschliche Behandlung, sondern enthält auch Mechanismen zur Durchsetzung der Verpflichtungen. Der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter (CPT) ist eine unabhängige internationale Einrichtung, die den Auftrag hat, Haftanstalten zu überwachen. „Mitarbeiter des Ausschusses waren immer wieder in russischen Haftanstalten. Sie haben die Folterpraktiken öffentlich gemacht und Russlands Menschenrechtsverletzungen an den Pranger gestellt. Nun fällt dieses Instrument weg“, kritisiert die Menschenrechtlerin. Russland ist weiterhin ein Vertragsstaat der UN-Antifolterkonvention. Das Rote Kreuz hat als neutrale Organisation zudem Zugang zu russischen Gefängnissen. Die GfbV ruft beide Mechanismen auf, die Lücke zu füllen, die durch Russlands Austritt aus der Europäischen Konvention entstanden ist.

„In russischen Haftanstalten wird systematisch gefoltert. Insbesondere Gefangene aus den von Russland besetzten Gebieten der Ukraine, wie auch die 133 krimtatarischen politischen Häftlinge, sind massiver Folter und Schikane ausgesetzt“, sagt Reinke. Im Februar dieses Jahres sei ein krimtatarischer politischer Gefangener an Folter und unterlassener medizinischer Hilfeleistung in der Haftanstalt in Dimitrowgrad in der Region Uljanowsk verstorben. Während seines Aufenthalts im Untersuchungsgefängnis und in der Strafkolonie habe sich sein Gesundheitszustand rapide verschlechtert. „Aufgrund von Schlägen versagten seine Nieren, sein Blutzuckerspiegel stieg, seine Gliedmaßen schwollen an und es sammelte sich Flüssigkeit in seinen Lungen. Er konnte nicht gehen, litt unter starken Schmerzen und erhielt keine medizinische Versorgung. Seinen Angehörigen war es nicht gestattet, ihm Medikamente zu schicken. Im Februar 2025 wurde bekannt, dass er in Dimitrowgrad gestorben ist“, berichtet Reinke. Das genaue Todesdatum sei unbekannt. Den Angehörigen sei die Bestattung des Verstorbenen untersagt worden.

Sie erreichen Sarah Reinke unter s.reinke@gfbv.de oder 0551/49906-13.

Gesellschaft für bedrohte Völker
Pressereferat
Sarah Neumeyer
Postfach 2024
D-37010 Göttingen
Tel.:  +49 551 499 06-21
Fax:  +49 551 580 28
E-Mail:  presse@gfbv.de
 www.gfbv.de
Menschenrechtsorganisation mit beratendem Status bei den UN und mitwirkendem Status beim Europarat
Weitere Storys: Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)
Weitere Storys: Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)