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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

30 Jahre PKK-Verbot (27.11.): Ein Instrument, um Solidarität zu kriminalisieren

30 Jahre PKK-Verbot (27.11.):

  • Verbot kriminalisiert Solidarität mit der kurdischen Bevölkerung
  • Rechtfertigt Behinderung humanitärer Hilfe für Nordsyrien
  • Wer mit der PKK sympathisiert, muss sich strikt an Gesetze halten

Anlässlich des 30. Jahrestages des Verbots der kurdischen Arbeiterpartei PKK am 27. November 1993 fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) einen anderen Umgang mit dem Verbot: „In den vergangenen Jahren haben wir immer wieder die Aufhebung des Verbots gefordert. Diese Forderung zu wiederholen hat derzeit keinen Sinn. Denn auch die jetzige Bundesregierung steht fest an der Seite des türkischen Staates und zeigt immer wieder Verständnis für dessen Gewalt gegen Kurden in der Türkei sowie für die völkerrechtswidrigen Kriege in Nordsyrien und die Angriffe auf den Nordirak. Die deutsche Öffentlichkeit darf nicht zulassen, dass das PKK-Verbot instrumentalisiert wird, um die Solidarität mit der kurdischen Bevölkerung gegen den Tyrannen Erdogan und die Islamisten zu kriminalisieren“, erklärte der GfbV-Nahostreferent Dr. Kamal Sido heute in Göttingen.

Offenbar dienten das PKK-Verbot und der „Kampf gegen den Terrorismus“ der Bundesregierung als Rechtfertigung für eine bedingungslose politische, diplomatische, finanzielle und militärische Unterstützung der Türkei. „Ginge es der Bundesregierung um die Politik der PKK, hätte sie die Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen der Türkei an Kurden und anderen Minderheiten oder die beiden völkerrechtswidrige Invasionen in Nordsyrien wenigstens einmal auf die Tagesordnung irgendeines internationalen Gremiums gesetzt“, so Sido. Aufgrund des PKK-Verbots kann jeder Kurde in Deutschland vor Gericht gestellt werden, wenn er auf einer Demonstration eine Fahne der syrisch-kurdischen Miliz YPG zeigt. Diese ist ein führender militärischer Verband innerhalb der Syrischen Demokratischen Kräfte, die den sogenannten „Islamischen Staat“ und andere radikal-islamistische Gruppen bekämpfen. Sie ist ein wichtiger Stabilitätsfaktor in der Region, der auch für die Sicherheit Israels von Bedeutung ist. Auch die Behinderung humanitärer Hilfe für die vom IS und der Türkei angegriffenen Kurden in Nordsyrien wird mit dem PKK-Verbot begründet.

Bei aller Kritik an der Politik der PKK: Die Angriffe auf die PKK schwächen die Kurden und andere Minderheiten insgesamt und stärken den IS und andere Islamisten, die von Erdogan geduldet oder unterstützt werden. Vor diesem Hintergrund hat die GfbV immer wieder an beide Seiten, die Türkei und die PKK, appelliert, die Waffen schweigen zu lassen, die Gewalt zu beenden und unter internationaler Vermittlung eine friedliche Lösung der kurdischen Frage anzustreben.

„Von Kurden, die mit der PKK sympathisieren und eine Aufhebung des Verbots fordern, verlangt die GfbV eine strikte Einhaltung der Gesetze. Wer bei Solidaritätskundgebungen für Kurden die Polizei provoziert oder gar angreift, muss sofort aus den Reihen der Demonstranten entfernt und vor Gericht gestellt werden. Bei aller Anerkennung für das Engagement Einzelner für die Sache der Kurden: Aggressives Verhalten kann weder zur Aufhebung des PKK-Verbots beitragen noch der kurdischen Sache dienen. Eine Änderung der Türkei-Politik der Bundesregierung ist nur mit breiter Unterstützung aus der Mitte der Gesellschaft möglich“, erinnerte Sido.

Sie erreichen Dr. Kamal Sido unter k.sido@gfbv.de oder 0173/6733980.

Gesellschaft für bedrohte Völker
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E-Mail:  info@gfbv.de
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