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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Entführung und Zwangskonversion in Pakistan: Menschenrechtsorganisation fordert Rechtshilfefonds für Opfer von Zwangsheiraten

Entführung und Zwangskonversion in Pakistan:

  • GfbV warnt vor Zunahme von Zwangsheiraten junger Christinnen und Hindu
  • Oft mittellose Eltern bräuchten Unterstützung beim juristischen Kampf dagegen
  • Pro Jahr rund 1.000 Entführungen junger Christinnen oder Hindu in Pakistan

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) warnt vor einer massiven Zunahme von Entführungen, erzwungenen Konversionen und Zwangsheiraten junger Christinnen und Hindu in Pakistan. Dringend fordert die Menschenrechtsorganisation die Einrichtung eines Rechtshilfefonds. Dieser soll die oft mittellosen Eltern beim Kampf gegen die Zwangskonversionen zum muslimischen Glauben unterstützen. "Die meisten Eltern haben nicht die finanziellen Mittel, um vor Gericht gegen die oft namentlich bekannten Entführer vorzugehen und die Freilassung ihrer verschleppten Töchter zu erzwingen", erklärte der GfbV-Direktor Ulrich Delius am Montag in Göttingen. "Pakistans religiöse Minderheiten fordern ein Ende von Terror und Willkür durch religiöse Extremisten. Entführer müssen zu spüren bekommen, dass ihre Straftaten Folgen haben und vor Gericht geahndet werden. Die Verbrechen an Christinnen und Hindu dürfen nicht länger straflos bleiben." Schätzungen zufolge werden jedes Jahr rund 1.000 Christinnen oder Hindu im Alter von zwölf bis 25 Jahren in Pakistan entführt, zum Übertritt zum muslimischen Glauben gezwungen und zwangsverheiratet.

"Als Angehörige religiöser Minderheiten sind Christinnen und Hindu-Frauen in Pakistan oft schutzlos vor Übergriffen sunnitischer Extremisten. Doch ihre Familien sind nicht länger bereit, die Verschleppung ihrer Töchter tatenlos hinzunehmen", so Delius. Am 2. Juni 2020 reichte der Rechtsanwalt der christlichen Familie Shehbaz eine Petition beim Obersten Gericht Pakistans ein, um ein Urteil des Amtsgerichts in Faisalbad aufzuheben. Das nachgeordnete Gericht hatte die Ehe ihrer verschleppten 14-jährigen Tochter Myra für rechtmäßig erklärt, nachdem den Richtern eine offensichtlich gefälschte Geburtsurkunde vorgelegt worden war, in der das Alter des entführten Mädchens mit 19 Jahren angegeben wurde. Myra war Ende April 2020 auf offener Straße in der nahe Faisalbad gelegenen Stadt Madina von Bewaffneten verschleppt worden. Später musste sie zum muslimischen Glauben übertreten und ihren Entführer Mohamad Nakash heiraten.

Das 15-jährige Hindu-Mädchen Suntara wurde am 1. Juni 2020 von Bewaffneten aus ihrem Dorf in der Provinz Sindh entführt. Als ihre Eltern eine Vermisstenanzeige aufgeben wollten, weigerte sich die Polizei sie anzunehmen. Am gleichen Tag wurde auch die 19-jährige Bhagwanti Kohli aus dem Dorf Haji Saeed Burgadi in der Provinz Sindh verschleppt. Die bereits verheiratete junge Frau soll nun einen Muslim heiraten, der bei der zuständigen Polizei bereits eine Bescheinigung über ihren angeblich freiwilligen Religionsübertritt vorlegte.

Manche Mädchen oder junge Frauen werden auch verschleppt, um sie zu vergewaltigen oder als Zwangsprostituierte arbeiten zu lassen. So wurde am 15. März 2020 die taubstumme minderjährige Christin Komal Patras in der Stadt Lahore entführt. Die Eltern verdächtigten drei Muslime der Entführung. Doch die Polizei weigerte sich, die Namen der Verdächtigen in der Vermisstenanzeige zu erwähnen.

Sie erreichen Ulrich Delius unter u.delius@gfbv.de oder 0160/95671403.

Gesellschaft für bedrohte Völker
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