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Kinderschutz-Zentren

Anzeigepflicht vom Tisch?

Köln (ots)

Zufrieden zeigten sich Die Kinderschutz-Zentren und
das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht über den
Verlauf der gestrigen Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Bundestags
zur geplanten Änderung des Sexualstrafrechts.
Beide Verbände sahen sich durch die Anhörung in ihrer Position
bestätigt, dass die geplante Anzeigepflicht im § 138 StGB und die
Änderung des § 139 StGB nicht in die Gesetzesreform aufgenommen
werden soll.
Die Kinderschutz-Zentren und das DIJuF sind sehr zuversichtlich,
dass die Regierungsfraktionen den Argumenten nicht verschließen und
ihre Gesetzesvorlage in diesem Punkten überarbeiten werden. Beide
Organisationen werden hierzu in den nächsten Tagen mit den Fraktionen
und den beteiligten Bundesministerien weitere Gespräche führen.
Die Stellungnahmen finden sie jeweils auf den Internetseiten
unter:
   http://www.kinderschutz-zentren.org/ksz_news1-5.html 
   http://www.dijuf.de/german/jamt.html

Pressekontakt:

Arthur Kröhnert
Geschäftsführer
Die Kinderschutz-Zentren
Spichernstraße 55
50672 Köln
Tel: +49-221-569753
Fax: +49-221-5697550
E-Mail: die@kinderschutz-zentren.org

Original-Content von: Kinderschutz-Zentren, übermittelt durch news aktuell

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