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Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz

Ein Jahr "Tierschutz im Grundgesetz"
Verbandsklage muss folgen

Hamburg (ots)

Vor einem Jahr, am 17. Mai 2002, hat der Bundestag
den Tierschutz mit großer Mehrheit in das Grundgesetz aufgenommen.
Zum ersten Jahrestag zieht die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN das
Resümee, dass die Verantwortlichen in der Politik die
selbstauferlegte Verpflichtung zum Tierschutz offensichtlich nicht
ernst nehmen.
"So ist beispielsweise das Verbraucherschutzministerium bei seinem
im vergangenen Monat vorgelegten Verordnungsentwurf zur
Schweinehaltung auf halbem Wege stehen geblieben. Selbst die kleinen
Verbesserungen können durch die Blockadehaltung der CDU/CSU auf der
Strecke bleiben. CDU und CSU haben sich zwar im letzten Jahr für die
Grundgesetzänderung ausgesprochen, aber daraus keine Verpflichtung
zum ethischen Tierschutz abgeleitet", erklärt
Landwirtschafts-Kampaigner Thomas Pietsch von VIER PFOTEN.
Den Schweinen wird nach dem Entwurf zwar Tageslicht und deutlich
mehr Platz zugestanden, aber zentrale Mängel der Intensivtierhaltung
werden nicht angetastet. Sauen können weiterhin über Wochen in viel
zu engen Kastenständen gehalten werden. Auch die tierquälerische
Anbindehaltung soll noch bis 2006 möglich sein. Spaltenböden aus
Beton sind ebenfalls weiter zulässig, obwohl dieses Stallsystem bei
Mastschweinen nicht selten zu schweren Erkrankungen führt. Wie bisher
können Ferkel schon drei Wochen nach der Geburt von der Mutter
getrennt werden.
Anstatt endlich für tiergerechte Ställe zu sorgen, werden die
Tiere weiterhin den Bedingungen der Intensivtierhaltung angepasst.
Das routinemäßige Kürzen der Schwänze, das Abschleifen der Zähne
sowie die betäubungslose Kastration bei Ferkeln ist laut
Tierschutzgesetz erlaubt. Hier ist dringend eine Änderung geboten.
Viele Bereiche der Nutztierhaltung sind noch immer nicht geregelt. Es
fehlen Verordnungen zur Haltung von Mastgeflügel, wie Hähnchen, Puten
oder Enten, ebenso wie für die Haltung von Kaninchen.
"Auch in Zukunft werden wir tierquälerische Zustände in deutschen
Ställen vorfinden", erklärt Dr. Marlene Wartenberg, Geschäftsführerin
von VIER PFOTEN. Während Tierhalter die Möglichkeit haben, gegen
Gesetze und Verordnungen sowie Anweisungen der zuständigen Behörden
zu klagen, haben die Tiere keine Stimme und sind den Entscheidungen
schutzlos ausgesetzt. Um diesem Ungleichgewicht entgegenzuwirken,
fordern die Tierschutzorganisationen endlich das Verbandsklagerecht.
"Folgerichtiger Schritt nach der Verankerung des Tierschutzes in der
Verfassung ist die Verbandsklage. Erst durch sie erhalten
Tierschutzorganisationen auch juristisch die Möglichkeit, wirksam im
Sinne des im Grundgesetz als Staatsziel verankerten Tierschutzes zu
agieren und auch gegen Missstände in deutschen Ställen vorzugehen",
erklärt Dr. Marlene Wartenberg.
Weitere Informationen bei VIER PFOTEN:
Thomas Pietsch
Nutztier-Kampaigner 
Tel.: 040 - 399 249 oder 500171/4910784
Beate Schüler
Pressesprecherin 
Tel.: 040 - 399 249 31 oder 0170/5508261 
E-Mail:  beate.schueler@vier-pfoten.de 
Internet: www.vier-pfoten.de

Original-Content von: Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz, übermittelt durch news aktuell

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