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Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz

Tierschutz im Europäischen Reformvertrag
Zielvorgabe: Schutz der Tiere als fühlende Wesen

Hamburg/Lissabon (ots)

Mit der Unterzeichnung des neuen Vertragswerks für die Europäische Union (EU) am morgigen Donnerstag in Lissabon durch die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Länder erfährt der Tierschutz in Europa eine weitere Bestätigung und Aufwertung. Der Vertrag von Lissabon unterstreicht die Bedeutung des Tierschutzes in Europa und bekräftigt die rechtliche Wertung von Tieren als "fühlende Wesen" *). Der betreffende Artikel wurde zudem in seinem Anwendungsbereich erweitert. Tierschutz ist damit klare Zielvorgabe für die Europäische Union betreffend sämtlicher Zuständigkeitsbereiche.

"Mit dem Vertrag von Lissabon erfährt der Tierschutz in Europa eine stabile politische Verankerung in der Rechtsgrundlage der Europäischen Union", sagt Dr. Marlene Wartenberg, Leiterin des Europa Büros der Tierschutzstiftung VIER PFOTEN. Tiere als fühlende Wesen zu respektieren, ist bei politischen Entscheidungen in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt zu berücksichtigen. Wartenberg weiter: "Damit kommt die EU auch dem Wunsch der Bevölkerung entgegen, Tierschutz in Europa einen größeren Stellenwert einzuräumen. Allerdings braucht es zur geplanten Rechtskraft am 1. Januar 2009 noch der Ratifizierung in den Mitgliedsländern."

VIER PFOTEN begrüßt auch, dass die Rolle des Europäischen Parlaments, das stets eine tierfreundliche Position eingenommen hat, als Mitentscheider im europäischen Gesetzgebungsprozess neben dem Europäischen Ministerrat durch den Vertrag gestärkt werden soll. Impulse für den Tierschutz erhofft sich die Stiftung zudem von der im neuen EU-Vertrag vorgesehen Möglichkeit zu europäischen Bürgerinitiativen. "Somit können Bürger der Union künftig auch im Tierschutz mit einer Million Unterschriften EU-weite politische Initiativen anstoßen", sagt Wartenberg.

Bis zu einem umfassenden einheitlichen europäischen Tierschutzverständnis ist allerdings noch ein weiter Weg: Denn noch prägen kulturelle, religiöse und rechtsgeschichtliche Traditionen den Tierschutz in den einzelnen EU-Ländern. "Viele mittel- und südeuropäische Staaten beispielsweise betrachten rechtshistorisch bedingt Tiere lediglich als Sache", so Wartenberg. In den skandinavischen und angelsächsischen Ländern hingegen herrscht bereits ein fortschrittliches Verständnis von Tieren vor. "Dennoch bemühen sich immer mehr Länder darum, den Tierschutz auch rechtlich im europäischen Sinne zu gestalten und zu stärken", so Wartenberg.

Am 17. November 2007 beispielsweise verabschiedete die spanische Regierung erstmals ein landesweit geltendes Tierschutzgesetz. Dieses schreibt vor, dass Tieren kein unnötiges Leiden, keine Schmerzen oder gesundheitliche Schäden zugefügt werden darf. Zur Zeit befindet sich ein ebenfalls erstes landesweites Tierschutzgesetz in Bulgarien in der Gesetzgebung, das den inhumanen Umgang mit Tiere verbieten und Tiere vor Qualen schützen soll.

*) ... in Formulating and implementing the Community's agriculture, fisheries, transport, internal market, research and technological development and space policies, the Community and the Member States shall since animals are sentient beings, pay full regard to the welfare requirements of animals, while respecting the legislative or administrative provisions and customs of the Member States relating in particular to religious rites, cultural traditions and regional heritage. (Part B Titel II, Artikel 5 b Anm. 21)

Presserückfragen an:

VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz
Europa Büro Brüssel
Dr. Marlene Wartenberg
Avenue de la Renaissance 19/11
B-1000 Brüssel
Tel. + 32 - 2 - 740.08.88
Fax: + 32 - 2 733.90.27
Mobile: + 49 - 160 - 90 55 94 83
GSM: + 32 - 476 - 89 38 21

Original-Content von: Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz, übermittelt durch news aktuell

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