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VDI sieht noch erheblichen Handlungsbedarf beim EEG

Düsseldorf (ots)

Aus Sicht des VDI Verein Deutscher Ingenieure ist die Novelle des EEG nicht der große Wurf. Wichtige Herausforderungen bleiben ungelöst. "Der VDI begrüßt, dass sich Bundesregierung und Bundestag nach schwierigen Verhandlungen geeinigt haben, wesentliche Elemente des EEG beizubehalten", so VDI-Direktor Ralph Appel.

Bewährt haben sich vor allem der vorrangige Netzanschluss und die Abnahmepflicht für regenerativen Strom sowie Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen). Auch der abgabenfreie Eigenverbrauch im Anlagenbestand, flankiert durch eine Weiterentwicklung der Direktvermarktung, sind wichtige Komponenten des zukünftigen EEGs. Der VDI begrüßt ausdrücklich, dass kleine Photovoltaik- und KWK-Anlagen nicht mit der EEG-Umlage belastet werden.

Die vorgesehene Belastung von selbstverbrauchtem Strom bei Anlagen mit regenerativen Energieträgern und KWK-Anlagen größer als 10 KW konterkariert nach Auffassung des VDI jedoch die Ziele der Energiewende. Bei der Umstellung der Energieversorgung auf überwiegend erneuerbare Energien werden KWK-Anlagen als flexible Partner benötigt, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint. KWK-Anlagen vermindern die Verluste in der Stromübertragung durch die Eigenversorgung von Objekten, denn sie werden in der Nähe von Lastzentren mit hohem Wärmebedarf betrieben, wo zeitgleich auch Strom in entsprechendem Umfang benötigt wird. Das neue EEG ist an dieser Stelle jedoch kontraproduktiv, da es die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen verschlechtert.

Im Bereich Windenergie sieht der VDI angesichts der noch zu durchlaufenden Lernkurve auch zukünftig Handlungsbedarf, vor allem im Offshore-Bereich. Hier sind erhebliche Investitionen notwendig und die Zeiträume zwischen Investitionsentscheidung und Inbetriebnahme sind besonders lang. Um Ausbau der Offshore-Windkraft im notwendigen Ausmaß voranzubringen, ist eine größere Investitionssicherheit notwendig als sie nun im Gesetz vorgesehen ist. Die Höhe der Einspeisevergütung sollte an den Zeitpunkt der Vergabe der Netzkapazität oder an den Zeitpunkt der Investitionsentscheidung gekoppelt werden, damit Planungssicherheit erreicht wird.

Nach Auffassung des VDI trägt das neue Gesetz auch dem Systemgedanken nicht ausreichend Rechnung. "Das EEG ist bislang darauf ausgerichtet, durch Anreize die Technologieentwicklung zu unterstützen", so Appel. Um die Effizienz des Energiesystems zu erhöhen, müssen zusätzlich auch systemische Zusammenhänge stärker berücksichtigt und die einzelnen Energiemärkte und -technologien besser miteinander vernetzt werden. Vor allem die Entwicklung und der Ausbau der Netze sowie der Speicher, die zentrale und dezentrale Energieerzeugung, das Lastmanagement sowie die Kopplung des Strom- mit anderen Energiesystemen, wie Gas- und Wärmenetze, müssen besser aufeinander abgestimmt werden. Hier besteht trotz Novellierung weiterhin erheblicher Handlungsbedarf.

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