Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
VNW-Direktor Andreas Breitner: Kommunen sollten Chancen des Bau-Turbos nutzen
12/2026
- Bau von bezahlbaren Wohnungen unbürokratisch möglich.
- Kommunale Selbstverwaltung nicht gefährdet.
- Beschleunigungsprivileg für bezahlbaren Wohnraum.
- Kommunen müssen Vorkaufsrecht nutzen.
12/2026
Kiel. Die sozialen Vermieter haben die Kommunen Schleswig-Holsteins. aufgefordert, die Chancen des Bau-Turbos für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu nutzen.
„Der bis 2030 befristete Bau-Turbo ermöglicht es den Kommunen, unbürokratisch den Bau von bezahlbaren Wohnungen umzusetzen und so die Lage auf dem Wohnungsmarkt zu entspannen“, sagt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). „Dieses Zeitfenster sollte unbedingt genutzt werden.“
Anlass der Forderung des VNW-Direktors ist die unterschiedliche Herangehensweise der Kommunen an die Umsetzung des Bau-Turbos. So entschied Mölln, den neuen Paragrafen 36a im Baugesetzbuch, mit dem Kommunen den Wohnungsbau beschleunigen können, vorerst nicht anzuwenden. Im Kreis Storman hingegen prüfen mehrere Kommunen die Nutzung des Paragrafen oder planen bereits damit.
Kommunale Selbstverwaltung nicht gefährdet
„Ich weiß um das hohe Gut der durch das Grundgesetz garantierten kommunalen Selbstverwaltung und stelle dieses auch nicht Frage“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner weiter. „Aber es verwundert mich schon, wenn einerseits der Mangel an bezahlbarem Wohnraum beklagt wird, andererseits aber die Chancen des Bau-Turbos nicht genutzt werden.“
Die kommunale Planungshoheit bleibe erhalten, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „Der Bau‑Turbo ermöglicht lediglich zusätzliche Spielräume, ersetzt aber die Kommunen nicht. Sie können über den Bau‑Turbo zugleich die notwendige soziale Infrastruktur, zum Beispiel Kitas, ermöglichen.“
Wer jetzt von drohendem „Wildwuchs“ rede, der wolle mit Absicht die neuen Regelungen missverstehen, so der VNW-Direktor. „Kommunen können mit dem Bau-Turbo für einen begrenzten Zeitraum von zentralen bauplanungsrechtlichen Vorgaben abweichen, um Wohnungsbau zu ermöglichen. Das bedeutet nicht, dass stadtentwicklungspolitische Ziele oder örtliche Gegebenheiten keine Rolle mehr spielen.“
Fantasie für günstige Lösungen
Wenn beispielsweise ein Wohnquartier von Einfamilienhäusern geprägt sei, dann würde ein Elfgeschosser da sicherlich nicht reinpassen. „Aber vielleicht könnte ein Wohngebäude mit drei oder vier Etagen, großen Terrassen und Dachbegrünung die Lösung sein? Entscheidend ist, dass das vorübergehende Abweichen von bisherigen Vorgaben die Fantasie für Lösungen entfacht, die schneller und letztendlich günstiger umsetzbar sind.“
Es gehe um eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, sagt Andreas Breitner. „Das, was Wohnungsunternehmen seit Jahren beklagen – jetzt haben die Kommunen einen mächtigen Hebel in der Hand, die Gründe für diese Klagen aus der Welt zu schaffen. Statt fünf Jahre Planung zwei Monate bis zur Entscheidung der Gemeinde – das ist jetzt möglich.“
Beschleunigungsprivileg für bezahlbaren Wohnraum
Der VNW-Direktor macht deutlich, dass der Bau-Turbo seine größte sozialpolitische Wirkung entfalte, wenn er den Bau bezahlbarer Wohnungen antreibe. „Wir plädieren daher dafür, dass die Beschleunigungsprivilegien vorrangig für Projekte mit langfristiger Sozialbindung gelten sollten.“
Es gehe zudem nicht darum, „schnell und billig“ zu bauen, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „Sinnvoll wäre vielmehr, die Kosten durch serielles Bauen zu senken. Es gibt dafür bereits viele Lösungen, die ästhetisch ansprechend und nachhaltig sind. Wenn man den Bau-Turbo mit dem Prinzip des einfachen Bauens verbindet, dann wäre das ein zusätzlicher Booster für das bezahlbare Wohnen.“
Kommunen müssen Vorkaufsrecht nutzen
In diesem Zusammenhang verweist VNW-Direktor Andreas Breitner auf die große Bedeutung eines Flächenkatasters. „Wenn die für das Bauen verantwortlichen Beamten wissen, welche Fläche bebaut werden oder wo verdichtet werden kann, dann beschleunigt das den Prozess ein weiteres Mal. Deshalb bleiben die Erarbeitung und das Betreiben eines Wohnflächenkatasters für mich eine dauerhafte Aufgabe.“
Zugleich sollten Kommunen ihr Vorkaufsrecht nutzen, um für den Wohnungsbau geeignete „Turbo-Flächen“ zu erwerben und diese jenen Unternehmen zur Verfügung stellen, die bezahlbaren Wohnraum schaffen und die dauerhaft günstige Mieten garantieren. „Das hilft viel mehr als Mietpreis- oder Kappungsbremsen.“
19/02/2026
Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 478 Wohnungsgenossenschaften, Wohnungsgesellschaften und Partnerunternehmen. In den von ihnen verwalteten 730.000 Wohnungen leben rund zwei Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 7,69 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.
V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de