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Stromvertrag umziehen: Das müssen Kund:innen ab Juni 2025 wissen

Stromvertrag umziehen: Das müssen Kund:innen ab Juni 2025 wissen
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Köln (ots)

Jedes Jahr ziehen in Deutschland mehr als 8 Millionen Menschen um. Mehr als 25 Prozent der Umziehenden starten ihre Planung mindestens drei Monate vor dem Umzugstermin.* Das ist schlau, da gute Planung bares Geld sparen kann. Denn ab 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen beim Ummelden des Stromvertrages. Das müssen Stromkund:innen jetzt wissen:

Neue Fristen: Strom fix ummelden.

Wer umzieht, kann seinen Stromvertrag einfach mitnehmen. Bislang ging das rückwirkend bis zu sechs Wochen nach Einzug. Das ist künftig nicht mehr möglich. Kund:innen müssen ab Juni rechtzeitig ihrem Stromanbieter den Umzugstermin mitteilen - idealerweise mindestens 14 Tage im Voraus. Danach geht alles ganz automatisch. Die beteiligten Marktpartner - also Stromlieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber - stimmen sich innerhalb von 24 Stunden ab, wann die Belieferung mit dem gewünschten Stromtarif im neuen Heim beginnt. Verbraucher:innen wissen also künftig noch schneller, wann sie in der neuen Bleibe mit dem Stromtarif ihrer Wahl beliefert werden.

So zieht der Wunsch-Stromtarif einfach und schnell mit ein ins neue Zuhause: Fünf Tipps.

Umzug rechtzeitig melden und Geld sparen.

Vergessen, den Stromvertrag umzuziehen? Kein Problem - das Licht bleibt an. Denn der Grundversorger springt ein, liefert aber meist teureren Strom. Besser also: Frühzeitig aktiv werden und den Wunschanbieter selbst wählen - das geht auch noch nach dem Einzug.

Wechsel nicht verpassen.

Wer im neuen Heim einen neuen Stromanbieter bevorzugt oder beim bisherigen Anbieter einen neuen Tarif wählen möchte, sollte das spätestens 14 Tage vor dem Umzug tun. Denn Stromverträge enden nicht automatisch mit dem Auszug - ohne Kündigung zahlt man womöglich weiter für die alte Wohnung, auch wenn bereits jemand anderes dort wohnt.

Einfach digital ummelden.

Für den Umzug des Stromvertrags braucht der Anbieter: die neue Adresse, das Umzugsdatum, die neue Zählernummer und - nicht vergessen: die MaLo-ID. Diese Infos lassen sich meist bequem online oder via App übermitteln.

MaLo-ID, die IBAN für Strom.

Ohne MaLo-ID geht nix mehr. Denn ab Juni ist sie Pflicht für den Anbieterwechsel oder Umzug des Stromvertrags. Die Angabe der Zählernummer allein reicht nicht mehr aus. Die MaLo-ID ist eine 11-stellige Zahl und identifiziert einen Stromanschluss eindeutig - ähnlich wie eine IBAN ein Bankkonto. Sie macht den Wechsel schneller und einfacher. Kund:innen finden die MaLo-ID auf ihrer letzten Jahresabrechnung oder im Online-Kundenportal ihres Energieanbieters. Falls die MaLo-ID für das neue Zuhause nicht im Übergabeprotokoll steht, Eigentümer:in oder Vormieter:in nach dieser fragen. Ist das nicht möglich, kann der Stromversorger die MaLo-ID über die Zählernummer beim Netzbetreiber anfordern - das kostet jedoch Zeit.

Zähler ablesen nicht vergessen.

Vor dem Auszug den Zählerstand notieren oder fotografieren - das hilft, die Schlussrechnung zu überprüfen. Auch beim Einzug sollte der aktuelle Stand dokumentiert werden. Beide Werte können auch nach Schlüsselübergabe an den Anbieter übermittelt werden. Extra Tipp: Auch nach dem Umzug ist es sinnvoll, regelmäßig den Zählerstand zu checken, denn häufig ändert sich der Verbrauch. Bei Yello geht das einfach per App. Kund:innen können dort auch ihren Abschlag flexibel selbst anpassen.

*(" So zieht Deutschland um - die Umzugsstudie 2024" durchgeführt von Deutsche Post Adress, ein Gemeinschaftsunternehmen von Deutsche Post und Bertelsmann, 2024, umzugsstudie.pdf)

Pressekontakt:

Yello Strom GmbH
Unternehmenskommunikation
presse@yello.de

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