Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Was tun bei Schimmel, Baulärm & Co. im Hotel? EVZ erklärt die Rechte von Reisenden
Was tun bei Schimmel, Baulärm & Co. im Hotel? Das EVZ erklärt die Rechte von Reisenden
Der Sommer ist vorbei und viele Menschen kehren erholt aus dem Urlaub zurück. Doch was, wenn die Ferien nicht ganz so entspannend waren, wie erhofft? Schimmel in der Ferienwohnung oder Baulärm im Hotel – ist das schon ein Reisemangel? Karolina Wojtal, Co-Direktorin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ) spricht darüber, was Reisende beachten sollten.
Hallo Frau Wojtal, das EVZ erreichen immer wieder Beschwerden zu Problemen mit Unterkünften. Wann spricht man denn von einem Reisemangel?
Wojtal: Von einem Reisemangel ist meistens im Zusammenhang mit einer Pauschalreise die Rede. Also, wenn Sie mindestens zwei Leistungen als Paket von einem Veranstalter gebucht haben, beispielsweise Flug und Hotel zusammen. Entspricht dann eine Reiseleistung nicht dem, was gebucht wurde und beeinträchtigt dadurch den Urlaub, liegt ein Reisemangel vor.
Bei Hotels und Unterkünften betrifft das häufig Sauberkeit, Gesundheitsgefahren wie Schimmel oder das Fehlen einer zugesicherten Leistung. Beispielsweise wenn das Hotelzimmer keine Klimaanlage hat, obwohl das explizit auf der Webseite beschrieben war.
Störende Faktoren können sehr subjektiv sein. Gibt es auch Probleme, die kein Mangel sind?
Wojtal: Kleinere Beeinträchtigungen wie kurzzeitiger Lärm zum Beispiel durch Warenanlieferungen mit einem Transporter. Auch zumutbare Wartezeiten am Buffet oder „landestypische Gegebenheiten“ wie Moskitos in einem tropischen Land können zwar störend sein, gelten aber in aller Regel nicht als Reisemangel.
Baustellenlärm kann im Einzelfall einen Reisemangel darstellen. Es kommt jedoch darauf an, inwieweit Reisende vorab über den Umfang der konkreten Beeinträchtigung informiert wurden und welche Auswirkungen diese auf die Reise hat.
Beim Klassiker „besetzte Poolliegen“ entscheidet ebenso der Einzelfall. Die Tatsache allein, dass zeitweise kein Liegestuhl frei war, reicht noch nicht aus. Hier gab es kürzlich ein Urteil des Amtsgerichts Hannover: Wenn deutlich zu wenig Liegemöglichkeiten vorhanden sind oder das Personal bei lange ungenutzten, reservierten Liegen nicht eingreift, kann dies durchaus einen Reisemangel darstellen
Wie sind die Rechte von Reisenden? Gibt es das Geld zurück?
Wojtal: Hier kommt es darauf an, wie Sie gebucht haben. Bei einer Pauschalreise sind Ihre Ansprüche dank der EU-Pauschalreiserichtlinie europaweit gesetzlich geregelt. Sie können Abhilfe fordern und, wenn der Mangel nicht behoben wird, eine Preisminderung verlangen. Bei erheblichen Auswirkungen auf die Reise ist auch eine Kündigung möglich. Zudem kann, je nach Einzelfall, auch Schadenersatz verlangt werden.
Die Rechte von Individualreisenden hingegen ergeben sich aus dem nationalen Recht des Ziellandes, wie dem Mietrecht oder dem allgemeinen Vertragsrecht. Dazu gehören die Nachbesserung, zum Beispiel der Umzug in ein neues Zimmer, Mietminderung oder Schadenersatz. Was Verbraucherinnen und Verbrauchern zusteht, kann je nach Land sehr unterschiedlich ausfallen. In unserer Verbraucherberatung sehen wir, dass die Kenntnis des nationalen Rechts hier essentiell ist und wir dank unseres Netzwerks in ganz Europa einen Fall entsprechend prüfen können.
Wann und wem muss ich einen Mangel melden?
Wojtal: Warten Sie nicht bis nach dem Urlaub. Einen Mangel sollten Sie unverzüglich vor Ort melden. Bei einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter der richtige Ansprechpartner. Den schriftlichen Nachweis darüber sollten Sie aufbewahren. Es reicht nicht aus, den Mangel nur an der Hotel-Rezeption anzuzeigen.
Wer die Unterkunft direkt beim Anbieter gebucht hat, wendet sich an den Vermieter oder das Hotel. Prüfen Sie die Buchungsbestätigung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen danach, wer Ihr Vertragspartner ist. Achtung: Buchungsplattformen sind oft nur Vermittler. Es kann dennoch nicht schaden, zusätzlich die Buchungsplattform zu informieren.
So reklamieren Sie Reisemangel richtig:
- Mangel schriftlich dem Reiseveranstalter (bei Pauschalreisen), Vermieter oder Hotel melden (bei Individualreisen).
- Verlangen Sie, dass der Mangel beseitigt wird und setzen Sie eine Frist.
- Sammeln Sie Beweise für den Mangel: Zeugen, Fotos, Videos und Dokumente.
- Machen Sie Ihre Ansprüche nach der Reise geltend.
Ihr Kontakt für Presseanfragen: Kerstin Ernst
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