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Gutscheine in der EU: Wie lange sind sie gültig und wo können sie eingelöst werden?

Gutscheine in der EU: Wie lange sind sie gültig und wo können sie eingelöst werden?
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Kehl, 02.02.2026 - Geschenkgutscheine liegen seit den Feiertagen in vielen Haushalten zum Einlösen bereit. Aber ist der Gutschein für das Spa-Resort in den französischen Alpen zum Valentinstag noch einlösbar? Kann die Gutscheinkarte des Möbelhauses auch in Valencia eingelöst werden, wenn das Erasmus-Semester ansteht? Lieber jetzt im Schlussverkauf shoppen, oder auf die neue Kollektion warten?

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher haben nicht nur den guten Vorsatz, 2026 keinen Gutschein verfallen zu lassen, sondern stellen sich auch die Frage: Wie und wann löse ich meine Geschenkgutscheine ein?

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland erklärt, wie es mit der Gültigkeit von Gutscheinen in Europa aussieht – und worauf Sie beim Kauf, der Einlösung und beim Verschenken achten sollten.

Warum Gutscheine so beliebt sind – und wo es hakt

Gutscheine gehören zu den beliebtesten Geschenken. Fast die Hälfte der Deutschen plante 2025 laut einer von Statista veröffentlichten Umfrage, Gutscheine oder Geld zu verschenken (vor Büchern, Spielwaren oder Kleidung). Damit stehen Gutscheine nicht nur ganz oben auf der Geschenkeliste, sondern sie gelten auch als flexible Last-Minute-Lösung für Unentschlossene. Fragen stellen sich Verbraucherinnen und Verbraucher immer wieder zu Fristen, Gültigkeit und Einlösebedingungen, so die Erfahrung des EVZ.

Wie lange sind Gutscheine gültig?

In der EU gibt es keine einheitliche Regelung zur Laufzeit von Gutscheinen. In vielen Mitgliedstaaten können Anbieter die Fristen relativ frei festlegen, in anderen wiederum gelten strenge gesetzliche Vorgaben. Ob ein Gutschein noch gültig ist, muss oft im Einzelfall beurteilt werden.

Das gilt in Deutschland:

Gutscheine, für die deutsches Recht gilt und die nicht ausdrücklich und ausnahmsweise anders befristet sind, haben eine Gültigkeit von drei Jahren. Also etwa solche, die in Deutschland bei einem deutschen Unternehmen gekauft wurden. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde, zu laufen. Ein Gutschein aus dem Jahr 2023 kann demnach noch bis Ende 2026 eingelöst werden. Nach Ablauf dieser Frist kann die Einlösung vom Anbieter abgelehnt werden.

Sabine Blanke, Juristin beim EVZ Deutschland, weist darauf hin, dass Aktionsgutscheine auch früher ablaufen dürfen. Im Gegensatz zu Gratis-Gutscheinen, die oft sehr engen Bedingungen unterliegen, darf die Gültigkeit von kostenpflichtigen, befristeten Gutscheinen allerdings nicht zu kurz sein.

Haben Verbraucherinnen und Verbraucher Gutscheine von Unternehmen aus dem Ausland, können die Konditionen anders aussehen.

Für den Gutschein über die Grenze? Lohnt sich der Blick zu den Nachbarn?

Ja. In anderen EU-Ländern können die Regeln für Gutscheine wesentlich attraktiver sein als hierzulande. Ein Blick über die Grenze zeigt es:

In Österreich können Gutscheine bis zu 30 Jahre gültig sein, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Kurze Laufzeiten von zwei bis drei Jahren sind nur in gut begründeten Fällen zulässig. Solch „kurze“ Fristen für die Einlösung eines Thermenbesuchs oder eines Einkaufsgutscheins wurden von Gerichten bereits für nichtig erklärt. Wer in Deutschland einen Gutschein der Österreichischen Bundesbahn kauft, zum Beispiel über die App der ÖBB, profitiert auch von den langen Verjährungsfristen der österreichischen Gutscheine.

In den Niederlanden kann ein Gutschein ohne Ausstellungs- und Ablaufdatum sogar unbegrenzt eingelöst werden. Geschenkkarten mit Ausstellungsdatum sind maximal fünf Jahre gültig. Diese Frist kann aber auf 2 Jahre verkürzt werden, wenn dies klar auf dem Gutschein angegeben wird.

In Frankreich, Belgien, Luxemburg, Polen oder Tschechien legen Anbieter hingegen eigene Fristen fest. Kundinnen und Kunden sollten beim Kauf also genau hinschauen, wie lange und zu welchen Konditionen Gutscheine eingelöst werden können.

Dänemark hat ebenfalls wie Deutschland eine dreijährige Gültigkeitsfrist, falls kein früheres Datum für den Verfall eines Gutscheins klar und deutlich angegeben wird.

Tipp: Kaufen Sie Gutscheine online im jeweiligen Landes-Shop des Unternehmens, wenn der Beschenkte im Ausland lebt. So kann der Gutschein dort genutzt werden. Auch wenn ein Unternehmen europaweit tätig ist, heißt das nicht automatisch, dass der Gutschein auch europaweit eingelöst werden kann.

Was passiert, wenn ich meinen Gutschein nicht einlösen kann?

Gutscheine sind meist vom Umtausch ausgeschlossen, und auch eine Auszahlung in bar ist nur äußerst selten möglich. In vielen Fällen lohnt es sich dennoch, den Anbieter zu kontaktieren, denn Verlängerungen oder alternative Lösungen können aus Kulanz angeboten werden. Zum Beispiel eine Verlängerung gegen eine kleine Gebühr oder etwa Beauty-Produkte aus dem Sortiment des Friseursalons, wenn Ihnen die Dienstleistung aus dem Geschenkgutschein nicht zusagt. Wer beim Kauf darauf achtet, dass der Gutschein übertragbar ist, kann ihn auch einfach weiterverschenken.

Eine verbraucherfreundliche Ausnahme gibt es in Dänemark. Dort können Gutscheinbesitzer elektronisch auslesbare beziehungsweise online nutzbare Gutscheine während der ersten 12 Monate nach ihrem Ablauf erstatten lassen.

Grundsätzlich gilt: „Warten Sie nicht bis zum letzten Tag“, rät Sabine Blanke, „denn Kapazitätsengpässe, zum Beispiel bei Erlebnis-Gutscheinen, können sonst zu Enttäuschung führen. Ist das Thermalbad bereits überfüllt, haben Sie auch mit einem bald ablaufenden Gutschein kein vorrangiges Eintrittsrecht. Auch technische Probleme können bei Zeitdruck dazu führen, dass der Gutschein am Ende gar nicht mehr nutzbar ist.“

Wer zeitnah einlöst, braucht sich auch um eine Insolvenz des Anbieters keine Gedanken zu machen. Auch wenn das glücklicherweise nicht die Regel ist, wird der Gutschein im Ernstfall wertlos.

Über das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland kostenlos bei grenzüberschreitenden Fragen, beispielsweise zu Flugreisen oder Onlineshopping. Es ist Teil des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) in der EU, Norwegen und Island. Finanziell unterstützt wird das EVZ Deutschland durch die Europäische Kommission und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Träger ist der deutsch-französische Verein Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. mit Sitz in Kehl.

Ansprechpartnerin für die Presse: Anna Maria Brünke

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
c / o Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
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Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.