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Reform der EU‑Fluggastrechte: Europa gewinnt, wenn Verbraucherrechte gestärkt werden

Reform der EU‑Fluggastrechte: Europa gewinnt, wenn Verbraucherrechte gestärkt werden
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Reform der EU‑Fluggastrechte: Europa gewinnt, wenn Verbraucherrechte gestärkt werden

Der TRAN-Ausschuss (Ausschuss für Verkehr und Tourismus) des Europäischen Parlaments hat am 12. Januar 2026 ein klares Signal für den Erhalt zentraler Fluggastrechte gesetzt. Dazu zählt insbesondere der Anspruch auf Entschädigung bereits ab drei Stunden Verspätung. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland begrüßt diese Position ausdrücklich.

Dass das Parlament die seit 20 Jahren bewährten Rechte der Passagiere schützen will, ist ein wichtiger und absolut notwendiger Schritt“, sagt Karolina Wojtal, Co-Leiterin und Pressesprecherin des EVZ Deutschland. „Die EU verfügt über die weltweit umfassendsten Fluggastrechte. Sie stehen für Verbraucherschutz und sind ein klares Signal aus Europa - und dürfen nicht verwässert werden.“

Die Position des TRAN-Ausschusses steht in deutlichem Gegensatz zum Standpunkt des Rates, der höhere Schwellen für Entschädigungen vorsieht. Je nach Flugstrecke sollen Reisende erst nach vier bis sechs Stunden Verspätung Ansprüche geltend machen können. Nach Schätzungen würden dadurch bis zu 85 Prozent der betroffenen Passagiere schlechter gestellt als bisher. Konkret müssten Reisende deutlich länger am Flughafen warten, bevor ihnen Rechte zustehen.

Es ist bedauerlich, dass einige Mitgliedstaaten bereit sind, das bestehende Schutzniveau abzusenken“, so Wojtal. „Sollte erneut keine Einigung zwischen Parlament und Rat erzielt werden, bleibt zwar die aktuelle Rechtslage bestehen, gleichzeitig würden aber dringend notwendige Anpassungen an neue Geschäftsmodelle sowie die Schließung bestehender Lücken ausbleiben“. Bereits 2014 war eine Reform der Fluggastrechte am fehlenden Konsens gescheitert.

An Vorschlägen für sinnvolle Änderungen und Ergänzungen im Sinne der Reisenden mangelt es aus Sicht des Verbraucherschutzes nicht. Das EVZ Deutschland sowie seine im ECC-Net europaweit zusammenarbeitenden Kollegen fordern unter anderem schon seit Langem eine klare Definition der „Mindestleistungen“, die im Grundtarif einer Fluggesellschaft enthalten sein müssen. Dazu zählen nach Auffassung des EVZ zwingend ein persönlicher Gegenstand sowie ein kleines Handgepäckstück. „Nur wenn ein kleines Handgepäckstück immer im Flugpreis enthalten ist, können Reisende Angebote wieder transparent vergleichen – ohne das Risiko versteckter Zusatzkosten“, betont Wojtal.

Zudem warnt das EVZ vor einer offenen Definition „außergewöhnlicher Umstände“, wie sie der Rat vorschlägt. Eine nicht abschließende Liste könnte es Airlines erleichtern, Entschädigungen abzulehnen und – wie bisher – eine Entscheidung der Rechtsprechung abzuwarten.

Die EU‑Fluggastrechte haben sich in zwei Jahrzehnten auch dank klarer EuGH‑Urteile bewährt. Diese Standards sollten im Zuge einer Reform nicht geschwächt, sondern gestärkt werden“, so Wojtal. Erst in der vergangenen Woche entschied der Europäische Gerichtshof erneut zu Gunsten von Fluggästen – diesmal zur Erstattung von Vermittlungsgebühren bei Flugausfällen, wenn Tickets über Vermittler gebucht wurden.

Ein weiteres wiederkehrendes Problem für Reisende stellen aus Sicht des EVZ Deutschland Insolvenzen von Fluggesellschaften dar. Die Einstellung des Flugbetriebs führt in der Regel dazu, dass Verbraucherinnen und Verbraucher kaum Chancen haben, eine Erstattung zu erhalten.

Die aktuelle Gesetzgebung sieht hier leider keinen Schutz für Verbraucher vor,“ bedauert Karolina Wojtal. „Um solchen Insolvenzen zu begegnen, könnte ein verpflichtender Entschädigungsfonds geschaffen werden, in den die Fluggesellschaften einzahlen müssten. So hätten Reisende die Garantie, zumindest den vollen Preis ihres stornierten Flugtickets zurückzuerhalten.“

Das EVZ appelliert in den weiteren Verhandlungen an den europäischen Gesetzgeber, eine Lösung zu finden, die Reisenden ein hohes Verbraucherschutzniveau garantiert. Dass dies wichtig ist, zeigen auch die Beschwerden, mit denen sich Verbraucher aus Deutschland an das EVZ wenden: Im vergangenen Jahr betrafen bei Fällen aus dem Bereich Transport und Tourismus über 30 Prozent internationale Flüge.

Das Positionspapier der Europäischen Verbraucherzentren (PDF) mit weiteren Vorschlägen für einen besseren Schutz der Rechte von Flugreisenden ist auf der Internetseite des EVZ verfügbar.

Ihr Kontakt für Presseanfragen: Peter J. Koop

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T +49 (0) 78 51.991 48-30

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