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Olympia 2026: Eintrittskarte oder Lottoschein?

Olympia 2026: Eintrittskarte oder Lottoschein?
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Olympia 2026: Eintrittskarte oder Lottoschein?

Nicht jedes Ticket berechtigt zum Einlass

Übernächste Woche starten die Olympischen Winterspiele 2026 in Italien. Für viele Fans entscheidet sich der Wettkampf allerdings schon früher – beim Kauf der Tickets. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland warnt: Wer kurz vor Beginn der Spiele noch nach günstigen Preisen sucht oder für bereits ausverkaufte Sessions Karten ergattern will, stößt im Netz schnell auf Angebote außerhalb der offiziellen Verkaufswege – mit teils gravierenden Risiken.

Gerade kurz vor Beginn der Spiele suchen Fans noch nach Karten für begehrte Wettbewerbe. „Dann greifen sie möglicherweise zu Angeboten, die seriös wirken, am Ende aber zum Problem werden können“, sagt Dr. Stephan Riegger, Jurist beim EVZ Deutschland.

Dabei ist der Weiterverkauf von Olympiatickets sehr streng geregelt. Die personalisierten Eintrittskarten dürfen ausschließlich über den offiziellen Wiederverkaufsweg weitergegeben werden, den die Organisatoren der Spiele zur Verfügung stellen: Über die offizielle Ticket-App können Karteninhaber gezielt auswählen, welche Tickets sie über die offizielle Plattform weiterverkaufen möchten. Last-Minute-Interessenten sollten deshalb ausschließlich dort suchen und zugreifen. Denn Karten aus anderen Quellen können gesperrt werden – der Zutritt bleibt dann trotz gültig wirkender Eintrittskarte verwehrt. „Wer Olympiakarten außerhalb der offiziellen Kanäle kauft, kauft immer ein Risiko mit“, betont Riegger.

Besonders bitter: Ein Olympiabesuch ist meist mit erheblichen Zusatzkosten verbunden. Anreise, Unterkunft und Urlaubstage sind häufig weit im Voraus geplant und bezahlt. „Bleibt der Einlass am Veranstaltungstag verwehrt, ist der Schaden schnell vierstellig – und in vielen Fällen werden die Betroffenen auf ihren Kosten sitzen bleiben“, erklärt der Jurist.

Veranstalter haben den Weiterverkauf über Ticketbörsen im Blick und gehen zum Teil gegen Plattformbetreiber vor. Das zeigt ein aktuelles, noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Hamburg zum Weiterverkauf von Bundesliga-Tickets für Heimspiele des FC St. Pauli. In dem Verfahren gegen die Plattform Viagogo stellten die Richter klar, dass unautorisierte Zweitmarktplattformen deutlich darauf hinweisen müssen, dass die über sie angebotenen Karten vom Veranstalter gesperrt werden können – und der Zutritt zur Veranstaltung dann verweigert wird. „Das Urteil macht deutlich: Der Kauf eines Tickets bedeutet nicht automatisch den Zugang zur Veranstaltung“, betont Riegger.

Für Olympia-Fans zieht der Jurist deshalb eine klare Konsequenz: „Sicher ist nur, was offiziell ist. Wer auf Nummer sicher gehen will, nutzt ausschließlich den vorgesehenen Wiederverkaufsweg. Sonst droht der Olympia-Traum an der Ticket-Realität zu scheitern.“

Ihr Kontakt für Presseanfragen: Maren Dopp

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