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Hanseatische Erbenermittlung GmbH

Möglichkeiten und Fragen der Nachlasspflegschaft
2. ipb-Fachforum für Berufsbetreuer

Münster (ots)

Das Ende einer rechtlichen Betreuung durch den Tod des betreuten Menschen wird als selbstverständlich angenommen. Die Nachlasspflegschaft ist vom Gesetzgeber den Nachlassverfahren zugeordnet. Warum aber sollte die gesetzliche Betreuung mit dem Tod enden?

Auf dem Campus der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) bietet das eintägige Fachforum "Nachlasspflegschaft für Berufsbetreuer*innen" des Instituts für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung (ipb) am 21. März 2019 Gelegenheit, mehr zu erfahren und sich auszutauschen. Berufsbetreuer erfüllen nämlich alle rechtlichen und strukturellen Voraussetzungen, um Nachlasspflegschaften zu übernehmen, so die Einschätzung erfahrener Berufsbetreuer, Nachlasspfleger, Rechtspfleger und Juristen.

Während des ipb-Fachforums werden namhafte Experten in ihren Vorträgen praxisrelevante Fragen beleuchten: Prof. Dr. Jan Eickelberg, Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit an der HWR Berlin, erläutert in seinem Vortrag die Rechtlichen Grundlagen der Nachlasspflegschaft. Fred Fiedler, Berufsbetreuer und Nachlasspfleger aus Chemnitz, referiert im Anschluss über Nachlasspflegschaft als wirtschaftliches Standbein. Abschließend wird der Berufsbetreuer und Nachlasspfleger Christian Möller aus Witzenhausen über seine Erfahrungen in der Praxis berichten.

Patrick Liebmann, Geschäftsführer der Liebmann & Bergmann - Nachlass-Ermittlungen GbR in Münster, ist der Auffassung, "dass gut organisierte rechtliche Betreuer idealerweise auch die Nachlasspflege übernehmen können. Die HWR Berlin hat einen Masterstudiengang für Betreuung, Vormundschaft und Nachlasspflegschaft entwickelt, der das Rüstzeug liefert, um Nachlasspfleger zu werden", so Liebmann. "Die Nachlasspflege als zweites wirtschaftliches Standbein trägt außerdem auch dazu bei, die wirtschaftliche Grundlage eines Betreuungsbüros zu stärken. Das ipb-Fachforum gibt den Teilnehmern gute Argumente für das Gericht an die Hand. Das Team der Liebmann & Bergmann - Nachlass-Ermittlungen GbR steht den Teilnehmern während des Fachforums und darüber hinaus mit Rat und Tat zur Seite."

Weiterführende Informationen und Anmeldung unter www.ipb-weiterbildung.de

Pressekontakt:

Nachlass Ermittlungen GbR
Patrick Liebmann & Frank Bergmann
Wolbecker-Straße 1
48155 Münster
Tel.: +49 (0)251 3959131
Fax: +49 (0)251 5799793
E-Mail: info @ nachlass-ermittlungen.de

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