Alle Storys
Folgen
Keine Story von AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg mehr verpassen.

AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg

PM Hans-Jürgen Goßner MdL: Eingeschränkte Angrenzerbenachrichtigung ist Entmündigung der Bürger und trägt nicht bei zur Beschleunigung der Bauvorhaben!

PM Hans-Jürgen Goßner MdL:  Eingeschränkte Angrenzerbenachrichtigung ist Entmündigung der Bürger und trägt nicht bei zur Beschleunigung der Bauvorhaben!
  • Bild-Infos
  • Download

Pressemitteilung

Stuttgart, den 25.10.2023

Hans-Jürgen Goßner MdL: Eingeschränkte Angrenzerbenachrichtigung ist Entmündigung der Bürger und trägt nicht bei zur Beschleunigung der Bauvorhaben!

„Die heutige Anhörung zum Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren (Drs. 17/5422) zeigte, dass sowohl der Städtetag als auch die Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltsverein die Sichtweise der AfD-Fraktion teilen.“ Mit diesen Worten bilanzierte der landesentwicklungspolitische AfD-Fraktionssprecher Hans-Jürgen Goßner MdL die Anhörung. „Im August bereits warnte die AfD-Fraktion vor einer Entmündigung des Bürgers durch die von Wohnungsbauministerin Razavi vorgeschlagene Abschaffung des Widerspruchsverfahrens zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Bauanträgen“. Die Landesregierung beschränkt nun die Angrenzerbenachrichtigung auf die Fälle von Abweichungen von Vorschriften. Nur wenn es Ausnahmen und Befreiungen von nachbarschützenden Vorschrif­ten des öffentlichen Rechts gibt, werden die Angrenzer benachrichtigt.

Nun stellt sich sowohl der Städtetag als auch die Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltsverein auf die Seite der AfD-Fraktion: Die Angrenzerbenachrichtigung habe im süddeutschen Raum lange Tradition, habe sich in der Praxis gut bewährt und sei auch im Rechtsdenken der Bevölkerung verwurzelt.

Die Baurechtsbehör­de gibt in Zukunft der Gemeinde vor, ob und welche Angrenzer zu benachrichtigen sind. Nach Meinung der AfD sollten die Angrenzer jedoch selbst entscheiden dürfen, ob sie in ihren schutzwürdigen Rechten betroffen sind. Eine Benachrichtigung muss deshalb in jedem Fall erfolgen. Viele Menschen haben den Anspruch, einmal in ihrem Leben zu bauen und in diesem Haus, das sie gebaut haben, zu leben, Familie zu gründen und alt zu werden. Da möchte der Hauseigentümer benachrichtigt werden und zwar in jedem Fall, ob das Haus klein oder groß ist, auch wenn es nicht zu irgendwelchen Ausnahmen gekommen ist. Wenn die Nachbarn nicht frühzeitig eingebunden werden, werden sie stattdessen im Nachgang rechtliche Schritte gegen die baurechtliche Entscheidung ergreifen, mit denen sie nicht einverstanden sind."

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Hartung

Pressesprecher

Leiter der Pressestelle der AfD-Fraktion im

Landtag von Baden-Württemberg

Pressestelle | Öffentlichkeitsarbeit

Mobil: +49 151 14607475

Tel.: +49 711 2063-5013

E-Mail: thomas.hartung@afd.landtag-bw.de

Postanschrift

AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg

c/o Dr. Thomas Hartung

Konrad-Adenauer-Straße 3

70173 Stuttgart

Besucheradresse

AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg

Haus der Abgeordneten: U32/306a

Urbanstraße 32

70182 Stuttgart

Weitere Storys: AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
Weitere Storys: AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg