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Herbst läutet den Beginn der Fällarbeiten ein

Herbst läutet den Beginn der Fällarbeiten ein
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Nach einem besonders warmen Sommer ist nun endlich der Herbst da. Während die Natur langsam in den Winterschlaf übergeht, überdenken viele Hauptstädter die Gestaltung ihrer Grünflächen. Dazu gehört auch, dass man jetzt einen Gartenbaum fachgerecht fällen lassen darf. Denn seit dem 01. Oktober bis Ende Februar sind Fällarbeiten wieder erlaubt. Nichtsdestotrotz sind einige Vorschriften sowie handwerkliche Bedingungen zu beachten, um eine Baumfällung in Berlin auch in diesem Zeitraum durchzuführen.

Wenn sich Bäume nicht mit den Gestaltungswünschen vereinbaren lassen

Obwohl Bäume eine besondere Möglichkeit bieten, Grundstücke mit ihrer natürlichen Pracht zu bereichern, können sie bei Maßnahmen im Gartenbau manchmal im Wege stehen. Als große Gehölze nehmen sie nämlich Platz ein, der anderweitig genutzt werden könnte. Eine Baumfällung wird daher von Gartenbesitzern in Berlin aus verschiedenen Gründen in Betracht gezogen:

  • Vergrößerung betretbarer Freiflächen auf dem Grundstück
  • Platzschaffung für bauliche Anlagen wie Gartenhäuser oder Terrassen
  • Vollständige Neuanordnung des Gartens inklusive Gehwegen
  • Austausch durch andere Sorten (z.B. von Nadelbäumen zu Obstbäumen)

Darüber hinaus können eine mangelhafte Stand- und Bruchsicherheit sowie eine unzumutbare Störung durch den Baum begründete Anlässe dafür sein, ihn zu entfernen.

Schutzbestimmungen sind stets zu berücksichtigen

Egal, warum man einen Baum im Garten fällen lassen möchte, sind die geltenden Vorschriften zu beachten. Ihr Ziel ist es, einen vitalen und ausreichend großen Baumbestand in der Stadt sicherzustellen. So wird das Thema Baumfällung insbesondere von der Baumschutzverordnung von Berlin berührt. Denn obwohl Fällarbeiten nun erlaubt sind, darf man geschützte Bäume nur dann fällen lassen, wenn eine behördliche Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Neben dem Baumschutz ist auch der Artenschutz zu beachten, in seltenen Fällen der Denkmalschutz.

Zusätzliche Anforderungen an die sichere Umsetzung

Jedes Grundstück und jeder Standort ist individuell. Dementsprechend verschieden sind auch die Anforderungen, wenn es um eine sichere Umsetzung der Arbeiten geht. Vor allem, wenn in keine der möglichen Fällrichtung ausreichend Platz besteht. Beispielsweise durch:

  • angrenzende Nachbargrundstücke mit fester Einfriedung
  • Immobilien und Anlagen in unmittelbarer Nähe
  • zu erhaltende Bäume, Blumen- oder Gemüsebeete

Insofern ist es ratsam, sich bei einer sicheren Durchführung der Baumfällung vom Fachmann unterstützen zu lassen.

Seilunterstütztes Abtragen für Baumfällungen auf engem Raum

In bebauten und beengten Bereichen wie dem eigenen Garten ist eine präzise Planung wichtig. Während die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden müssen, darf auch bei der anschließenden Umsetzung nichts beschädigt werden. Eine flexible Lösung bietet eine professionelle Baumfällung mit Hilfe der Seilklettertechnik, die gerade in Berlin aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse oftmals zum Einsatz kommt.

SKT-zertifizierte Baumkletterer tragen Baumteile stückweise ab, wodurch weniger Freiraum rund um den Baum benötigt wird. Auf diesem Wege sind die Arbeiten auch unter erschwerten Bedingungen möglich.

Ganzheitlich aufgestellte Unternehmen wie die A-Z Garten- und Landschaftspflege GmbH unterstützen ihre Kunden nicht nur bei der sicheren Abtragung, sondern auch allen weiteren Anliegen rund um ihr Grundstück. Von den Gartenwegen über die baulichen Anlagen bis hin zum Rasen: Plant man größere Projekte im Gartenbau, sind planerische Expertise und handwerkliche Kompetenz gefragt. Mit einem Rundumblick für das große Ganze wird aus einer Hand gewährleistet, dass die Ruheoase genau so gestaltet wird, wie man es sich wünscht.

A-Z Garten- und Landschaftspflege GmbH
Romain-Rolland-Str. 14-24
13089 Berlin

Tel.: 030 96061125
Fax: 030 98606541
E-Mail:  kontakt@gartenservice-schmidt.de
Webseite: https://www.gartenservice-schmidt.de
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